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Metronom erlaubt ab sofort nur noch FFP2-Masken 

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Metronom Züge Corona Masken.
Ab sofort sind nur noch FFP2- und KN95-Masken in Zügen des Metronoms erlaubt. © dpa/Hauke-Christian Dittrich

Infolge des neuen Infektionsschutzgesetzes gelten ab sofort neue Masken-Regeln in Zügen der Eisenbahngesellschaft Metronom. Die bisher zugelassenen medizinischen Masken gegen Corona reichen nicht mehr aus.

Mit der neuen bundeseinheitlichen Corona-Notbremse gilt in Zügen des Metronom ab sofort die Pflicht für Masken vom Typ FFP2 oder KN95. Damit sind ab sofort andere medizinische Masken - wie OP-Masken - nicht mehr ausreichend. Das gilt laut der Eisenbahngesellschaft während der gesamten Fahrt sowie bei Aufenthalten an Haltestellen und Bahnhöfen. Ohne entsprechende Maske sei das Mitfahren nicht möglich.

Weiterhin setze die Gesellschaft auf das gesamte Fahrangebot ohne Einschränkungen. „Wenn alle Züge unverändert fahren, mindestens ein mal pro Stunde an jedem Bahnhof, gibt es genügend Platz, um die Abstände einhalten zu können”, so die Metronom Eisenbahngesellschaft. Auch während der Ausgangssperre gilt weiterhin der reguläre Fahrplan, damit alle Fahrgäste zu ihren Zielen kommen.

Auch in Hamburg müssen im HVV FFP2-Masken* getragen werden.

Am heutigen Samstag tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft*. Die neuen Regeln sehen unter anderem eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im öffentlichen Nah- und Fernverkehr einschließlich Taxen vor.

Für den Zugverkehr ist darin auch festgehalten, dass Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden dürfen. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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