Trotz der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage haben einige Berufsgruppen noch keinen Anspruch auf eine Kindernotbetreuung. Friseure sind davon übrigens aktuell auch noch ausgeschlossen. Daraufhin schließt sich die Frage an, ob Kunden ihr Kind dann mit in den Salon bringen dürfen? Laut den Regelungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist davon abzusehen, bei einem Termin von weiteren Personen oder Kindern begleitet zu werden. Alle, die keine Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen und nur anwesend sein sollen, müssen draußen bleiben.
Durch die neuen Arbeitsschutzstandards für Friseursalons im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind nämlich keine Wartebereiche mehr zulässig und die Personenanzahl im Laden ist durch die strikten Abstandsregelungen stark begrenzt. Demnach ist der Aufenthalt von weiteren Personen im Salon nicht gestattet. Anders verhält es sich mit Personen, die zur Betreuung oder Aufsicht oder für Hilfestellung unbedingt notwendig sind. Aktuelle Informationen zu Maßnahmen und Regeln gibt es im Corona-News-Ticker für Niedersachsen.