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Minderjährige sollen besser vor Verfassungsschutz geschützt werden

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Hannover - Personenbezogene Daten von Jugendlichen unter 16 Jahren sollen künftig nicht mehr so einfach wie derzeit vom Verfassungsschutz gespeichert werden dürfen. Der Entwurf der Gesetzesnovelle der Landesregierung zur Neuausrichtung der Behörde sieht vor, dies nur noch in Ausnahmen zuzulassen - etwa wenn der Minderjährige in einer herausgehobenen Funktion bei einer gewaltbereiten und verfassungsfeindlichen Organisation tätig ist.

Bislang kann die Behörde auch Daten von Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr sammeln und speichern. „Jugendliche, die etwa mit den Mitteln des zivilen Ungehorsams die Welt retten wollen, sollten nicht in den Dateien des Verfassungsschutzes landen“, sagte die ehemalige Bundestags- und Landtagsabgeordnete Silke Stokar von Neuforn (Grüne) von der Arbeitsgruppe zur Reform des Verfassungsschutzes Niedersachsen am Donnerstag bei einer Anhörung im zuständigen Ausschuss des Landtags.

Darüber hinaus soll der Verfassungsschutz der rot-grünen Gesetzesnovelle zufolge künftig gespeicherte Daten nach spätestens drei Jahren wieder löschen müssen. „Dies entspricht unserer Empfehlung, denn wir haben festgestellt, dass die Höchstdauer von fünf Jahren bislang in zu vielen ohne Grund ausgeschöpft wurde“, sagte der frühere Verwaltungsgerichtspräsident Christian Büschen für die vom Innenministerium eingesetzte Task Force Verfassungsschutz.
dpa

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