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Juristischer Zank um Hasenbild auf Schultafel

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Lehrerin Marion V. verklagt eine ihrer Schülerinnen.
Lehrerin Marion V. verklagt eine ihrer Schülerinnen. © dpa

Vechta - Kuriose Prozesse gibt es in Deutschland reichlich. Maschendrahtzäune oder 40-Watt-Glühbirnen beschäftigen Gerichte. In Vechta streitet eine Lehrerin gegen ihre Ex-Schülerin. Der Grund soll möglicherweise eine einfache Hasenzeichnung auf einer Schultafel gewesen sein.

Mit Tränen in den Augen soll die Lehrerin aus dem Klassenzimmer gerannt sein. „Als sie rausgelaufen ist, hat sie geweint“, erzählt eine 16 Jahre alte Zeugin am Dienstag im schlichten Gerichtssaal des Amtsgerichts Vechta. Ein paar auf die Tafel gemalte Hasen sollen möglicherweise der Anstoß für diesen Gefühlsausbruch gewesen sein. Die Pädagogin klagt nun vor dem Gericht auf Unterlassung gegen eine Schülern. Das Zivilverfahren wurde am Dienstag fortgesetzt. Am 20. Juli will Richter Hermann Pieper eine Entscheidung verkünden. Die Familie des 16-jährigen Mädchens will den Streit notfalls weiter juristisch ausfechten.

Die Lehrerin will erreichen, dass die Minderjährige keine Hasen mehr an die Tafel malt. Zudem solle die Schülerin Gerüchte unterlassen, wonach die Lehrerin beim Anblick von Hasen „durchdrehe“.

Rückblick: Zum Start des Schuljahres wechselt die 16-Jährige 2009 von Goldenstedt nach Vechta an eine neue Schule. Auch die Lehrerin wechselt - an die gleiche Schule. Als der neue Klassenlehrer die Riege der Pädagogen aufzählt und auch der Name der Klägerin fällt, will die 16-Jährige nach eigenem Bekunden nur „Oh, nee“ gesagt haben. Die Aussage brachte wohl den Stein ins Rollen. Auf die Äußerung angesprochen erzählt das Mädchen, dass die Pädagogin an ihrer früheren Schule bei Hasenzeichnungen an der Tafel aus dem Unterricht flüchtete. Das Mädchen selbst hat nach eigener Aussage nie einen Hasen an die Tafel gezeichnet.

„Ich denke, sie hat wegen dem Hasen geweint“, sagte eine junge Zeugin am Dienstag vor Gericht über einen früheren Vorfall. Es habe Gerüchte aus den anderen Klassen gegeben. Da habe man sehen wollen, wie die Lehrerin reagiert. Die Frau, die derzeit nicht unterrichtet, hatte 2008 bereits eine andere Schülerin wegen ähnlicher Gerüchte verklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.

Die junge Beklagte erschien am Dienstag in Begleitung ihrer Mutter im Gericht. Sie will nur von den Vorgängen an ihrer früheren Schule erzählt haben. „Ob sie Angst vor Hasen hat, weiß ich nicht“, sagte sie nach der Verhandlung über ihre frühere Erdkundelehrerin. Ein Gespräch mit der Lehrerin gab es nach Angaben der Mutter nach den Vorfällen nicht. Als Reaktion sei gleich ein Brief des Anwalts der Lehrerin gekommen. Ihre Tochter habe „das ganze Jahr nur Hasen-Stress gehabt“. „Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass gleich ein Prozess losgetreten wird“, sagt die Anwältin Doris Nordmann.

Panische Angst vor dem Kuschel- und Wildtier mit den langen Ohren, Mobbing im Klassenzimmer, Überreaktion einer Pädagogin oder gezielte Sticheleien von den Schulbänken? Diese Fragen wird letztendlich der Richter entscheiden müssen. Die Rechtsgrundlage beschreibt Richter Pieper am Dienstag: „Falsche Tatsachenbehauptungen darf man nicht machen, wahre muss man hinnehmen. Das Gericht muss abwägen zwischen Verbreitungsinteresse und Schutzinteresse.“

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