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Gericht: Kein Recht auf freien Weserblick

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Hameln - Es gibt kein Recht auf einen freien Blick zur Weser. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover einen Eilantrag von Anwohnern gegen einen 1,70 Meter hohen Zaun an der Hamelner Schleuse abgewiesen.

Der wegen seiner Farbe „blaues Wunder“ genannte Zaun, der im Zuge der Schleusen-Erneuerung entsteht, dürfe weiter gebaut werden, heißt es heute in einer Erklärung. Das „blaue Wunder“, das einen Maschendrahtzaun ersetzt, schränkt die Sicht von Anwohnern und Spaziergängern ein. Dass es auch Kopfschmerzen und Sehbeschwerden verursacht, wie die Kläger behaupten, glauben die Richter nicht.

dpa

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