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Kirchenverbot nach Pfarrer-Stalking

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Lüneburg - Hausverbot in einer katholischen Kirche hat eine Frau bekommen, weil sie nach Ansicht der Gottesdienstbesucher dem Pfarrer nachstellte.

Die Frau aus dem Raum Braunschweig versuchte, dieses Verbot gerichtlich kippen zu lassen. Damit hatte sie aber vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg, berichtet das OVG am Freitag in Lüneburg. Jede Religionsgemeinschaft müsse ihre inneren Angelegenheiten selbst klären, teilte ein OVG-Sprecher mit.

Die Frau suchte nach Ansicht der Kirchengemeinde die Gottesdienste nur auf, um mit dem Pfarrer persönlich in Kontakt zu kommen. Der Geistliche und auch die Gottesdienstbesucher fühlten sich durch eine „ungebührliche Verhaltensweisen“ der Frau belästigt. „Das geht in die Richtung von Stalking“, sagte der OVG-Sprecher.

Nachdem die Gemeinde vergeblich versucht hatte, sich mit der Frau zu verständigen, sprach sie mit Berufung auf das katholische Kirchenrecht ein Hausverbot aus.

Die Frau war bereits mit einem Eilverfahren in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gescheitert. Der 13. Senat des OVG bestätigte nun diese Entscheidung. Die Kirche sei mit dem Verbot nur im innerkirchlichen Bereich tätig geworden, hieß es. Ein Hausverbot liege im Selbstbestimmungsrecht der Kirche und sei „kein Akt öffentlicher Gewalt“.

dpa

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