1. Startseite
  2. Lokales
  3. Niedersachsen

Kündigung der Metronom-Chefs unwirksam

KommentareDrucken

Lüneburg/Uelzen - Die fristlose Entlassung der beiden Geschäftsführer der Metronom Eisenbahngesellschaft GmbH im April war nicht gerechtfertigt.

Das entschied das Landgericht Lüneburg am Donnerstag. Die 7. Zivilkammer sah keine Verstöße, die eine solche Maßnahme gerechtfertigt hätten. Im komplizierten Geflecht der Gesellschafter wären klarere Vorgaben für das Verhalten der Geschäftsführer wünschenswert gewesen, entschied die Kammer. Auch die fristlose Kündigung eines EDV-Vertrages mit dem wichtigsten Gesellschafter durch das Duo rechtfertige nicht die Entlassung der beiden. Eine Güteverhandlung war gescheitert. Nächste Station dürfte das Oberlandesgericht Celle sein, vermutete der Vorsitzende Richter.

dpa

Auch interessant

Kommentare