Ein Sprecher der Polizei in Stade widerspricht am Donnerstag jedoch dieser Behauptung: „Das Phantombild hat ein Zeichner des Landeskriminalamtes nach Angaben des Hauptopfers erstellt“, sagt Andre Janz von der Polizeiinspektion Stade auf Anfrage von kreiszeitung.de.
Es sei kein Foto des prominenten Rappers als Vorlage für dieses Bild genommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe die Zeichnung zur öffentlichen Fahndung freigegeben. „Wenn es eine Ähnlichkeit zu dem Musiker gibt, dann mag das sein“, erklärt der Sprecher. Zurückgezogen werde die Grafik nicht, schließlich sei diese rechtlich einwandfrei.
Zum den aktuellen Ermittlungen zu dem Raubüberfall hat der Polizist aus ermittlungstechnischen Gründen keine Angaben gemacht. Auch die Frage, ob Bushido nun als Tatverdächtiger gelte, konnte der Pressesprecher nicht beantworten.
Jetzt gibt das LKA also zu, dass das Bushido doch die Grundlage für das veröffentlichte Fahndungsfoto gewesen ist. Ein peinlicher Fehler, zu dem die Behörde wenigstens steht.
Gleichzeitig verweist der Sprecher ebenfalls darauf, dass weitere Einzelheiten mit Rücksicht auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stade nicht genannt werden können.
Am Donnerstagnachmittag ist auch Rapper Bushido selbst auf das Fahndungsfoto gestoßen - und der Berliner bedankt sich sogar dafür bei den Polizisten. Er sieht die Grafik als Anregung.
Bei all der Aufregung bleibt abzuwarten, ob das Phantombild zur Ergreifung des mutmaßlichen Haupttäters führt.
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