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Lebenslange Haft für tödlichen Kopfschuss auf Ex-Partnerin

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Urteil im Mordprozess nach tödlichem Kopfschuss
Ein damals 38-Jähriger soll seine Ex-Freundin vor den Augen der gemeinsamen vier Kinder erschossen haben, nachdem diese das Sorgerecht für die Kinder bekommen hatte. © dpa

Braunschweig - Für einen tödlichen Kopfschuss auf seine Ex-Freundin vor den Augen der vier gemeinsamen Kinder muss ein 38-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Seine Ex-Freundin hatte das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bekommen, er nur ein Umgangsrecht. Daraufhin erschießt der 38-Jährige die Frau.

Für einen tödlichen Kopfschuss auf seine Ex-Freundin vor den Augen der vier gemeinsamen Kinder muss ein 38-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn am Mittwoch wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der Mann aus Westerkappeln in NRW soll im Mai 2018 seine frühere Partnerin in Salzgitter erschossen haben, nachdem diese das Sorgerecht für die Kinder bekommen hatte und ihm nur ein Umgangsrecht eingeräumt worden war.

"Das war keine klassische Beziehungstat", sagte Richter Ralf-Michael Polomski in seiner Urteilsbegründung. Das tödliche Ende des jahrelangen Beziehungsstreits hatte im Mai 2018 weit über Salzgitter hinaus Bestürzung ausgelöst. Nach der Sorgerechtsverhandlung beim Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Tecklenburg soll der Beschuldigte seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf albanisch zugerufen haben: "Das wirst du noch bereuen". Beide stammen aus dem Kosovo. Am Abend fuhr der Mann etwa 200 Kilometer nach Salzgitter, dem Wohnort seiner Ex-Freundin und deren Familie. Die Tatwaffe hatte er nach Überzeugung des Gerichts vorbereitet im Wagen.

Am Wohnort der Schwiegereltern angekommen, traf er auf der Straße auf seine Ex-Freundin, die vier Kinder und weitere Familienangehörige. Nach Auffassung der Richter zog er direkt die Waffe und schoss der Schwester seiner früheren Freundin in die Hüfte. Dann soll er sich seiner Ex-Partnerin zugewandt haben. "Du hast das so gewollt", soll er gesagt haben, bevor er ihr aus kürzester Distanz in den Kopf schoss. Die 30-Jährige starb noch am Tatort. Ihre Schwester überlebte den Schuss in die Hüfte, ein weiteres Projektil verfehlte den Kopf des Großvaters knapp. "Der Teufel hat die Mutter getötet", soll eines der Kinder voller Verzweiflung gesagt haben.

Von einer "demonstrativen Hinrichtung" hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Dienstag gesprochen. Das Opfer hatte nach Überzeugung von Richter Polomski seinen Mut mit dem Leben bezahlt. Im Prozess war klar geworden, dass sie sich von ihrem sich zunehmend radikalisierenden Mann immer mehr distanziert hatte. Sie war seinen stark religiös geprägten Lebensvorstellungen nicht mehr gefolgt.

Nach der Entscheidung über das Sorgerecht plante der Angeklagte demnach die Tat am Abend. "Es gab keinen Zweifel mehr an der Tötungsabsicht", sagte Richter Polomski. Für ihn handelte es sich um Mord aus niedrigen Beweggründen, weil das Motiv auf "der tiefst möglichen Stufe stand". Das Gericht stellte zudem die besonderen Schwere der Schuld fest. Eine mögliche vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

Der Angeklagte nahm das Urteil nahezu regungslos zur Kenntnis und wirkte interessiert an der Begründung. Während des Prozesses hatte er immer wieder kopfschüttelnd und lächelnd auf Vorwürfe reagiert. "Ein Wort des Bedauerns", vermisste der Richter. Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht im Wesentlichen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger. Der Verteidiger hatte für eine Gesamtstrafe von zehn Jahren plädiert. Gegen das Urteil ist noch Revision möglich.

dpa

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