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Landtag beschließt neues Schulgesetz

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Hannover - Der Landtag in Hannover hat ein neues Schulgesetz beschlossen, das ein flexibleres Einschulungsalter und einen Aufschub für die Förderschulen vorsieht. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit der Mehrheit von SPD und CDU für die Anpassung des Gesetzes.

Bisher wurden alle Kinder eingeschult, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt wurden. Künftig können Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, bis zum 1. Mai entscheiden, ob sie den Schulbeginn um ein Jahr verzögern möchten. Der Stichtag soll den Kommunen Planungssicherheit geben bei der Frage, wie viele Kinder bei der Einschulung zurückgestellt werden und wie viele Kitaplätze benötigt werden. Die Regelung soll bereits in diesem Jahr gelten. 

Die Novelle des Schulgesetzes sieht außerdem vor, dass die Förderschulen für Lernen länger erhalten bleiben können, als bisher geplant. Die Kommunen als Schulträger können beantragen, dass diese Förderschulen noch bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 Schüler der Klasse 5 aufnehmen dürfen. Mit der Neuregelung erhält dieser Schultyp mehrere Jahre Aufschub, andere Schulen sollen sich so länger auf die Aufnahme von Kindern mit Lern-Förderbedarf einstellen können. Ferner wird mit der Gesetzesänderung die Sprachförderung im Vorschulalter künftig den Erziehern in den Kindertagesstätten überlassen. Bisher waren Grundschullehrer dafür zuständig. Die Änderung soll Schulen und Lehrer von dieser Zusatzaufgabe entlasten. - dpa

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