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Landtag will Tierschutz-Aktivisten nicht unter Generalverdacht stellen

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Sitzung Landtag Niedersachsen
4b295d28-05e6-405e-a9c3-bd712735490e.jpg © dpa

Hannover - Der Umgang mit Tierschützern, die zum Aufdecken von Missständen in Ställe eindringen, entzweit den Landtag in Hannover. Der FDP-Antrag, solchen Organisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn sie Straftaten begehen, hat am Freitag eine kontroverse Debatte nach sich gezogen.

Im Fokus der FDP sind Organisationen wie Peta, Animal Rights Watch und das Deutsche Tierschutzbüro. Diese würden sich Rechte herausnehmen, die nur den Behörden zustehen, argumentierte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Herrmann Grupe. „Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.“ Organisationen wie Peta gehe es darum, mit Filmaufnahmen aus Ställen Politik zu machen und Agrarverantwortliche an den Pranger zu stellen.

Die SPD-Abgeordnete Thordies Hanisch gab zu bedenken, dass Straftaten einzelner Vereinsmitglieder auch strafrechtlich verfolgt würden. Ein drohender Entzug der Gemeinnützigkeit, mit dem Vereine Steuervorteile verlieren, stellte Tierschutzorganisationen unter einen Generalverdacht. „Das dürfen wir nicht.“ Die AfD-Fraktionschefin Dana Guth verurteilte geschmacklose Kampagnen gegen Landwirte. Allerdings werde gegen Verstöße in der Branche nicht konsequent genug vorgegangen. Nun zu versuchen, Tierschutzorganisationen aus dem Verkehr zu ziehen, sei der verkehrte Weg. Stattdessen müssten Polizei und Veterinärbehörden mehr Befugnisse erhalten.

„Sie versuchen, über das Hintertürchen der Gemeinnützigkeit, die Tierschützer in die Knie zu zwingen“, warf die Grünen-Abgeordnete Miriam Staudte der FDP vor. Wenn Tierschützer in Ställen filmten, seien dies keine Einbrüche, „es sind investigative Tierschützer“. Der CDU-Agrarexperte Helmut Dammann-Tamke sagte, mit derselben Argumentation könne er ja auch in ihre Wohnung eindringen und dort nach diskreditierendem Material schnüffeln. Zunächst soll nun der Agrarausschuss über den FDP-Antrag weiter beraten.

dpa

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