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Prozess wegen Dschungelcamp-Reise: Teilerfolg für Lehrerin

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Lüneburg - Die Mutter einer RTL-Dschungelcamp-Teilnehmerin kann vorläufig wieder mit vollen Dienstbezügen rechnen.

Der Lehrerin aus Soltau, die trotz Krankschreibung mit zu Dreharbeiten nach Australien gereist war, gelang vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ein Teilerfolg. Bis zur abschließenden Entscheidung über eine Disziplinarklage der Schulbehörde gegen sie setzte das Gericht auf ihren Antrag hin eine im Januar angeordnete Dienstenthebung sowie die Einbehaltung der Hälfte ihrer Dienstbezüge aus (Az. 10 B2/17).

Ein Gerichtssprecher sprach am Mittwoch von einer Art vorläufigem Rechtsschutz bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Disziplinarverfahren. Beamte unterliegen dem Disziplinarrecht, daher ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Parallel dazu wird sich das Landgericht Lüneburg vom 22. Februar an in zweiter Instanz mit dem Fall beschäftigen, nachdem das Amtsgericht Soltau die Pädagogin im März zu einer Geldstrafe von fast 10.000 Euro verurteilt hatte (140 Tagessätzen von jeweils 70 Euro). Die Verteidigung legte dagegen Berufung ein. Der Rechtsanwalt der Lehrerin betonte, seine Mandantin sei tatsächlich erkrankt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft der Lehrerin den Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor. Sie geht davon aus, dass die Pädagogin das Attest durch falsche Angaben bekommen hat. Zuvor hatte sie vergeblich einen Urlaubsantrag eingereicht. Ihre Tochter hatte im Januar 2016 an der zehnten Staffel der RTL-Sendung „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!“ teil genommen.

dpa

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