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Nehm beklagt ungleiches Recht für Alkoholsünder

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Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Foto: Holger Hollemann/Archiv
Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages. © dpa-avis

Goslar - Eine uneinheitliche Rechtsprechung für Promille-Sünder in Deutschland hat der Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT), Kay Nehm, beklagt.

Während in vielen Bundesländern alkoholauffällige Kraftfahrer erst bei einem Wert von 1,6 Promille zum sogenannten Idiotentest müssen, liege die Grenze in anderen Ländern bei 1,1 Promille, sagte Nehm am Mittwoch in Goslar bei der Auftaktpressekonferenz des VGT. „Es geht ein Riss durch die Gerichte in Deutschland“, beklagte der frühere Generalbundesanwalt. Er forderte den Gesetzgeber auf, „ein Machtwort zu sprechen“ und für eine einheitliche Regelung zu sorgen.

Der 54. Verkehrsgerichtstag wird von knapp 2000 Experten aus zwölf Ländern besucht. Sie diskutieren in acht Arbeitskreisen über den sogenannten Idiotentest und weitere aktuelle Verkehrsthemen. Auf das größte Interesse bei den Fachleuten stößt die Frage, ob die obligatorische Blutprobe für Alkoholfahrer mit mehr als 1,1 Promille abgeschafft werden und generell durch Atemalkoholanalysen ersetzt werden kann.

Im Mittelpunkt steht zudem das Thema Dashcam. Dabei geht es um die Frage, ob die Bilder dieser Minikameras in Autos als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden sollen. Dashcams auf dem Armaturenbrett können während des Fahrens permanent laufen und so Unfälle und Verkehrsverstöße dokumentieren. Vor allen würden Auffahrunfälle, Rotlichtverstöße, Fahrbahnwechsel und Parkrempler gefilmt, sagte Nehm.

Der VGT-Präsident ließ erkennen, dass er der Nutzung dieser Aufnahmen im Einzelfall positiv gegenüber steht. Was allerdings niemand wolle, seien Denunzianten, die mit laufender Kamera unterwegs sind, um andere Verkehrsteilnehmer anzuschwärzen.

dpa

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