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Neues Ladenöffnungsgesetz: Vier Sonntage im Jahr

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Mit geöffneten Läden am Sonntag hofft der Einzelhandel, dem Online-Geschäft wenigstens ab und zu Paroli bieten zu können. Niedersachsen präzisiert nun das Ladenöffnungsgesetz.

Hannover - Niedersachsens Landtag hat dem neuen Ladenöffnungsgesetz am Dienstag mit breiter Mehrheit zugestimmt. Künftig sollen pro Gemeinde vier Sonntagsöffnungen im Jahr zugelassen werden, die mit einem besonderen Anlass oder öffentlichem Interesse an der Belebung der Gemeinde begründet werden können. Die Gemeinden können für zwei weitere Sonntage in verschiedenen Ortsbereichen Zulassungen erteilen. Insgesamt dürfen aber höchstens vier Sonntagsöffnungen pro Bereich im Jahr zugelassen werden, an denen die Läden jeweils maximal fünf Stunden öffnen dürfen. Ist eine Gemeinde als Ausflugsort anerkannt, erhöht sich die Obergrenze auf acht Sonntage.

Gerichte hatten Sonntagsöffnungen gestoppt

„Ich habe von Anfang an klar gemacht, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage und damit der Ruhe und Erholung für mich an erster Stelle stehen“, sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD). Die Landesregierung habe deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bisherige Obergrenze von vier Öffnungen pro Ortsbereich beibehalte.

In der Vergangenheit hatten Gerichte Sonntagsöffnungen kurzfristig gestoppt, nachdem Gewerkschaften dagegen geklagt hatten. Die Händler hatten auf Rechtssicherheit gepocht, damit die verkaufsoffenen Sonntage nicht kurzfristig torpediert werden.

„Am Ende wird es tatsächlich gut“

Zufrieden mit der nun gefundenen Lösung zeigte sich der FDP-Vizefraktionschef Jörg Bode. „Am Ende wird es tatsächlich gut.“ Die Landesregierung habe viele Forderungen seiner Fraktion übernommen. Daher könne die FDP der Novelle zustimmen und werde ihren eigenen Entwurf zurückziehen. Dagegen kritisierte die Grünen-Abgeordnete Eva Viehoff: „Der sonntägliche Arbeitsschutz, der verfassungsrechtlich festgelegt ist, wird aufgeweicht.“ Der Einzelhandel werde aber nicht konkurrenzfähiger gegenüber dem Online-Handel, wenn die Rechte der Arbeitnehmer ausgehöhlt würden.

Der Städte- und Gemeindebund bewertete die neue Regelung positiv. Die Bürger wollten auch mal sonntags einkaufen, sagte Sprecher Thorsten Bullerdiek. „Wenn sie dies in der Innenstadt nicht können, werden die Einkäufe über das Internet getätigt. Die Kaufkraft ist für das Unternehmen, die Beschäftigten und die Kommunen in Niedersachsen im Regelfall verloren.“

dpa

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