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Niedersachsen will Corona-Testpflicht im Einzelhandel lockern

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Niedersachsen will die Testpflicht im Einzelhandel lockern. Anstatt eines qualifizierten Tests soll künftig ein negativer Corona-Schnelltest genügen.

Hannover – Niedersachsen plant einen weiteren Schritt Richtung Normalität. Nachdem der Bundesrat am 7. Mai Freiheiten für Geimpfte zugestimmt hat*, wird nun auch die allgemeine Testpflicht gelockert. Ursprünglich sah der Plan der Landesregierung vor, dass zum Shopping einen Impfnachweis oder zumindest einen qualifizierten Negativ-Nachweis eines Testzentrums nötig sei. Nach heftigen Protesten aus dem Einzelhandel soll nun bereits ein negativer Selbsttest ausreichen.

Shoppen in Niedersachsen: 78 Prozent des Einzelhandels fordert Einlass mit Schnelltest

Im Rahmen der geplanten Öffnung des Einzelhandels ab 10. Mai* sollte in Kommunen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 der Einkauf in Geschäften nur mit einem qualifiziertem Test erlaubt sein. Der Einzelhandel reagierte mit Empörung auf das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung.

Laut einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) und des Handelsverbandes Niedersachsen-Bremen unter mehr als 2000 Händlerinnen und Händler befürworten 78 Prozent der Einzelhändler eine Beibehaltung von «Click and Meet» ohne Vorlage eines qualifizierten Testergebnisses.

Passanten gehen durch die Innenstadt Hannovers.
Shopping in Niedersachsen: Künftig soll ein negativer Corona-Test zum Shoppen ausreichen. © Ole Spata/dpa

„Die hohe Beteiligung zeigt allein bereits, dass die Öffnungsmodalitäten für den Einzelhandel ein entscheidendes Kriterium sind“, beurteilte der IHKN-Präsident Uwe Goebel das Ergebnis.

Shoppen in Niedersachsen: Negativer Selbsttest soll im Einzelhandel ausreichen

Die Kritik des Einzelhandels zeigte Wirkung: Neben qualifizierten Tests in Testzentren sollen nun auch unter Aufsicht in den Läden oder auf der Arbeit durchgeführte Tests für den Besuch eines Geschäfts genügen. Das kündigte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover an.

Zu Hause durchgeführte Selbsttests, auch von Schülerinnen und Schülern, gelten nicht. Geschäfte mit einer Fläche bis 200 Quadratmeter, in denen sich maximal zehn Kunden zugleich aufhalten dürfen, werden von der Testpflicht ausgenommen.

Unterdessen ist in Bremen ab Freitag, 7. Mai das Terminshopping* wieder möglich.

Corona in Niedersachsen: Testpflicht-Lockerungen auch im Tourismus

Die geplanten Lockerungen der Testpflicht gelten auch im Tourismus. In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sollen nach einem Test bei der Anreise zwei Tests pro Woche für die Gäste ausreichen. Ähnliche Regeln sind auch für Ferienwohnungen vorgesehen.

Ursprünglich war für Hotelgäste eine tägliche Testpflicht im Gespräch. *kreiszeitung.de, nordbuzz.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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