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FFP2-Maske statt Stoff-Schal: Neue Corona-Regeln für mehr Schutz

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Der einfache Zugang zu FFP2-Maske für Risikopatienten läuft endlich reibungsloser. Mit den neuen Regeln soll nun jeder die medizinischen Masken tragen.

Hannover - Seit Mitte Dezember können Menschen mit einem erhöhten Corona-Risiko in Niedersachsen über die Apotheken FFP2-Masken erhalten. Dazu gehören Personen, die älter als 60 Jahre sind, bestimmte Vorerkrankungen haben oder auf andere Weise zu einer Risikogruppe gehören. Zu Beginn der Aktion, als es die Masken kostenlos gab, sei der Andrang groß gewesen, wie die Sprecherin der Apothekerkammer Niedersachsen, Panagiota Fyssa, sagt. „In einigen Apotheken wurden alle vorrätigen Schutzmasken bereits am ersten Vormittag abgegeben.“ Insgesamt habe es aber keine größeren Schwierigkeiten gegeben.

Bundesland:Niedersachsen
Hauptstadt:Hannover
Einwohnerzahl:7.993.608 (31. Dezember 2019)
Regierungschef:Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)

Um alle Patienten sicher zu versorgen, organisierten einige Betriebe gesonderte Abgabezeiten oder nutzten unterschiedliche Eingänge, wie die Sprecherin der Apothekerkammer berichtete. „Andere haben die Masken durch Fenster oder gar im Freien abgegeben.“ Grund zur Sorge habe es aber Fyssa zufolge aber nicht gegeben. Die Apotheker konnten weitere Masken beim pharmazeutischen Großhandel oder beim Hersteller nachbestellen. Demnach hatten die Berechtigten bis zum 6. Januar 2021 ausreichend Zeit, um sich drei kostenlose FFP2-Masken in einer Apotheke abzuholen.

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Sie haben Berechtigungsscheine für FFP2 Masken erhalten?“ steht vor einer Apotheke.
Risikogruppen haben die Möglichkeit, in den Apotheken FFP2-Masken zu erhalten. Zunächst gab es diese kostenlos, mittlerweile werden sie gegen einen Berechtigungsschein und eine Zuzahlung von zwei Euro ausgegeben. © Andreas Arnold / picture alliance / dpa

Nun reicht es nicht mehr, einfach in die Apotheke zu gehen. Inzwischen brauchen Risikopatienten einen Berechtigungsschein von ihrer Krankenkasse. Bis Ende Februar können sie damit sechs FFP2-Masken bekommen, zu denen sie zwei Euro dazuzahlen. Mit dem neuen Beschluss, dass im öffentlichen Personennahverkehr sowie in den Geschäften eine FFP2-Maske oder OP-Maske getragen werden muss, sind Risikopatienten und Senioren somit bereits auf dem aktuellen Stand der Regeln vorbereitet.

Entscheidende Unterschiede zwischen den verschiedenen Maskenarten

Zwischen den verschiedenen Maskenarten gibt es entscheidende Unterschiede. Bislang reichten im Alltag die gleichnamigen Alltagsmasken. Oftmals selbstgenäht und in verschiedensten Muster oder auch die Einweg-Variante. Mit den neuen Regeln, werden aber sicherere Masken zumindest im ÖPNV und in Geschäften, also beim Einkaufen, Pflicht. Getragen werden muss dann eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund von ansteckenderen Virus-Mutationen eine Vorsichtsmaßnahme.

Mundschutze hängen zum Trocknen über einer Leine.
Sehen zwar hübscher aus, bieten aber lange nicht den Schutz, den die FFP2-Masken bieten. © Jdidi Wassim / picture alliance / dpa

Alltagsmasken sehen vielleicht schöner aus, insbesondere, wenn man sie selbst genäht hat oder sie sind bequemer zu tragen. Allerdings sind sie dazu gedacht, andere zu schützen. Die Seite Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt dazu: „Mund-Nasen-Bedeckungen tragen dazu bei, andere Menschen vor feinen Tröpfchen und Partikeln zu schützen, die zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden.“ Aus diesem Grund sei es auch wichtig, dass möglichst viele sie tragen, denn damit schützen sich alle gegenseitig. Mit der Verschärfung der Corona-Regeln, reichen Alltagsmasken aber zumindest im ÖPNV und den Geschäften nicht mehr aus.

Die neuen Regeln schreiben eine FFP2-Maske oder OP-Maske in bestimmten Bereichen vor. OP-Masken wurden von Ärzten bereits vor dem Ausbruch der Pandemie genutzt Sie schützt die Menschen in der nahen Umgebung des Maskenträgers vor Flüssigkeitsteilchen, die dieser beim Sprechen oder Husten abgibt. Der Eigenschutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist bei den Masken begrenzt, wird aber besser, je enger die Maske anliegt und ist höher als bei den Alltagsmasken.

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch auf der Verkaufsverpackung.
Das Tragen der FFP2-Maske schützt nicht nur andere Menschen, wie es bei den Alltagsmasken der Fall ist, sondern bietet auch Selbstschutz.n © Frank Rumpenhorst / picture alliance / dpa

Die sicherste Variante ist das Tragen einer FFP2-Maske. Diese Variante schützt nämlich nicht nur andere Menschen in der Umgebung, sondern bietet auch dem Träger einen sehr guten, wenn auch keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung. Voraussetzung ist aber auch hier, dass sie dich am Gesicht anliegt. Ist das nicht der Fall, wie es beispielsweise bei einem Vollbart sein kann, ist es möglich, dass der Luftstrom beim Atmen nicht den Rändern ungehindert ein- und ausströmt.

Senioreneinrichtungen erhalten Unterstützung zur Entlastung des Personals

Neben den FFP2-Masken, die Risikopatienten gegen eine Zuzahlung erhalten, gehen auch die Impfungen weiter. Wenngleich es aufgrund von einer Umstellung des Produktionsprozesses beim Hersteller des Impfstoffes zu Lieferengpässen kommt, können die Corona-Impfungen in Niedersachsen auf absehbare Zeit weitergehen. Am 28. Januar soll die Terminvergabe für Menschen ab 80 Jahren beginnen. Auch das Personal für die Impfzentren steht schon bereit. An diesem Termin hält die niedersächsische Regierung auch weiterhin fest. Bislang waren mobile Teams unterwegs, um Bewohner und Personal von Senioreneinrichtungen zu impfen.

Für diese Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen gelten zum Schutz der Bewohnenden besondere Regeln. Unter anderem müssen Beschäftigte in Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen in regelmäßigen Abständen Tests auf das Virus durchführen lassen. Entweder die Heimleitung oder eine damit beauftragte Person führen sie durch. Die Tests führen schon seit längerem zu einer zusätzlichen Belastung für das Personal. Elf niedersächsische Senioreneinrichtungen, unter anderem in Oldenburg, erhalten zur Entlastung daher seit Beginn der Woche Unterstützung durch die Bundeswehr.

Eine Mitarbeiterin vom bayerischen roten Kreuz (BRK) impft in einem Impfzentrum einen Mann mit dem Impfstoff gegen das Corona-Virus.
Neben den Impfungen gibt es einige Sicherheitsvorkehrungen in Senioreneinrichtungen, die zu einer zusätzlichen Belastung des Personals führen. © Sven Hoppe / picture alliance / dpa

Die Leiterin des Oldenburger Friedas-Frieden-Stifts und des Elisabethstifts, Petra Schumann, hätte nach dem Antrag nie mit so schneller Hilfe gerechnet. „Altenpflege kommt ja eigentlich immer am Schluss.“ Mit Corona seien neue Aufgaben hinzugekommen, zum Beispiel stellten Lieferanten jetzt alles vor der Tür ab. „Das ist ein enormer Aufwand. Wir dachten, wie sollen wir bei alldem noch durch den Winter kommen, auch mit den Tests, die wir durchführen sollen.“

Jasmin Henning, Sprecherin der Bundeswehr erklärt, „die Soldaten helfen bei der Essensverteilung, machen Betten und Wäsche, Fahrdienst, vermitteln den Kontakt zu Angehörigen über Telefon oder Video-Anrufe, leisten den Bewohnern der Einrichtung Gesellschaft, spielen Gesellschaftsspiele mit ihnen“. Sie sollen das Personal entlasten, übernehmen aber keine Pflege-Tätigkeiten wie Grundpflege oder Toilettengänge.

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