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SPD und CDU wollen Verbot von betäubungsloser Ferkelkastrationen aufschieben lassen

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Hannover - Niedersachsen setzt sich beim Bund für eine Fristverlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration ein.

Da das noch vielerorts übliche Verfahren ab dem 1. Januar 2019 verboten ist, will das Land einer Bundesratsinitiative aus Bayern zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit einer Übergangsregelung bis Ende 2023 beitreten. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) wurde allerdings beauftragt, als Voraussetzung dafür in Bayern eine Verkürzung dieser Übergangsfrist zu erwirken. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett am Dienstag.

Die Verschiebung sei nötig, um die Ergebnisse der derzeit laufenden Studien auszuwerten und in die Praxis umzusetzen, betonte Otte-Kinast. Heftige Kritik am Beschluss kam von den oppositionellen Grünen. „Wir verurteilen den heutigen Kabinettsbeschluss aufs Schärfste“, meinte die Landtagsabgeordnete Miriam Staudte. „Es ist unfassbar, dass SPD und CDU hier einen Persil-Schein für die Fortsetzung dieses tierquälerischen Verfahrens ausstellen wollen.“

Die Übergangszeit von bereits knapp sechs Jahren sei mehr als genug Zeit gewesen für die Branche, sich auf das Verbot einzustellen. Ihrer Ansicht nach gehe es nur ums Geld, da pro Ferkel drei bis vier Euro mehr anfallen als wie bisher unbetäubt. Staudte: „Umgerechnet auf ein Kilo Fleisch sind das also nur drei bis fünf Cent mehr.“

Ferkel werden kastriert, um den von vielen Verbrauchern als störend empfundenen Ebergeruch beim Erhitzen des Fleisches auszuschließen. Auch das Landvolk Niedersachsen hatte sich zuletzt für einen Aufschub des Verbotes ausgesprochen. Tierschützer sind gegen die Kastration.

dpa

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