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Niedersachsens Richterbund fordert DNA-Tests zur Altersbestimmung

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Hannover - Im Zweifel für den Angeklagten - das gilt zurzeit auch beim Alter. DNA-Tests für Straftäter könnten da mehr Sicherheit bringen, meint der niedersächsische Richterbund.

Wie alt ein Angeklagter ist, können Richter nicht immer mit Sicherheit sagen. So kommt es vor, dass eigentlich Erwachsene eine Jugendstrafe erhalten. Oder junge Kriminelle gar keine, weil sie behaupten, unter 14 Jahre alt und damit strafunmündig zu sein. „Es würde helfen, wenn man auch eine DNA-Untersuchung machen könnte“, sagte der Vorsitzende des niedersächsischen Richterbunds, Frank Bornemann, der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. 

Er befürworte deshalb den Vorstoß von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) für eine Reform der Strafprozessordnung. Nach dieser dürfen DNA-Tests bisher nur verwendet werden, wenn es um die Herkunft des Angeklagten und um Spurensicherung geht. Havliza will dieses Verfahren nun auch auf die Altersbestimmung ausweiten und dies auf der Justizministerkonferenz im Juni anstoßen.

Zurzeit auf Röntgen- und CT-Aufnahmen angewiesen

Zurzeit können Richter versuchen, das Alter eines Angeklagten mit Hilfe von Röntgenaufnahmen und Computertomographie zu klären. „Diese Verfahren sind sehr ungenau“, sagte Bornemann. Sie ergäben meist eine Spanne von mehreren Jahren. „Das ist ein unbefriedigender Zustand.“ 

Den Gerichten erschwert das nach Angaben von Bornemann zunehmend die Arbeit und verlängert teilweise auch die Prozesse, weil die Richter mehr Beweisanträge abarbeiten und Gutachten von Experten einholen müssen. „Das Problem, dass wir nicht wissen wie alt ein Beschuldigter ist, stellt sich heute öfter als früher“, sagte Bornemann.

Zunehmend Straftäter aus dem Ausland

Der Grund: Früher seien Straftäter überwiegend aus Deutschland und dem europäischen Ausland gekommen. Jetzt seien auch Menschen dabei, die aus Staaten kämen, wo die standesamtlichen Register nicht erreichbar seien und bei denen die Angaben im Pass nicht immer stimmten. 

Die Pläne der Ministerin stoßen bei den Grünen auf Kritik. Der DNA-Test sei noch nicht genau genug, um eine Verurteilung darauf zu stützen. Die FDP-Fraktion sprach sich dennoch dafür aus. „Ein paar Jahre Altersunterschied können darüber entscheiden, ob jemand in den Jugend- oder Erwachsenenvollzug kommt. Mit einer DNA-Analyse können alle Beteiligten im Zweifel sicherer sein, dass hier die richtige Entscheidung getroffen wird“, sagte der rechtspolitische Sprecher, Marco Genthe.

dpa

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