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Richter urteilen: Pferde stinken auch nicht mehr als Kühe

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Lüneburg - Von Pferden geht keine größere Geruchsbelästigung als von Rindern aus und beide riechen deutlich angenehmer als Schweine.

Auch mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einem Pferdezüchter aus Isernhagen Recht gegeben, der seine Zucht zum Unwillen von Nachbarn erweitern wollte. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag in Lüneburg mit.

Der 1. Senat sah anders als zuvor das Verwaltungsgericht in Hannover die Rechte der Anwohner nicht verletzt. Die von der niedersächsischen Geruchsimmissions-Richtlinie (Girl) vorgesehene maximale Belästigung durch die Gerüche in nur 15 Prozent der Jahresstunden müsse hier aus drei Gründen modifiziert werden, entschieden die Richter.

Drei Gründe gegen Ausschlag

Erstens seien Pferde nicht mit einem sogenannten Gewichtungsfaktor von 1 anzusetzen, sondern aller Voraussicht nach nur mit dem Faktor 0,5, wie etwa Rinder. Sie verursachten deutlich geringere Geruchsemissionen als Schweine. Zweitens würden die Pferde nur etwa ein halbes Jahr im strittigen Stall gehalten, erläuterte die Sprecherin. "Drittens: Die Pferde werden in einem durch Tierhaltungen stark vorbelasteten Gebiet gehalten; das erhöht die Pflicht der Nachbarn, Gerüche hinzunehmen", sagte sie.

Az. 1 ME 64/17 und 1 ME 66/17, Beschluss vom 14. Juni 2017

dpa

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