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Gericht verbietet Dauerwohnen auf dem Campingplatz

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Lüneburg - Das Dauerwohnen auf einem Campingplatz ist unzulässig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.

Die Gemeinde Drage hatte im Juli 2015 den bestehenden Bebauungsplan für einen 5-Sterne-Platz an der Elbe geändert. Ein Teil der Fläche durfte seitdem dem "integrierten Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" dienen. Parzellen wurden verpachtet, auf denen die Pächter eigene Holzhäuser errichten konnten. Einige Nutzer sind auf dem Platz mit Erstwohnsitz gemeldet.

Die Baunutzungsverordnung lasse die gleichberechtigte Mischung von Ferienhäusern und Gebäuden zum dauerhaften Wohnen in einem Baugebiet nicht zu, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Eine solche Mischung sehe der Plan aber vor, teilte eine Sprecherin mit. Daran ändere auch der Versuch nichts, mit dem "integrierten Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" eine neue Wohnform zu definieren, für die die Beschränkung der Baunutzungsverordnung nicht gelte.

Gegen die Siedlung hatte sich eine Anwohnerin gewehrt. Eine Zunahme des Dauerwohnens werde zu verstärktem Verkehrsaufkommen vor ihrem an einer Zufahrtstraße gelegenen Haus führen, fürchtete sie. Eine Verletzung ihrer Rechte hielt der 1. Senat nicht für ausgeschlossen, das reichte für die Zulässigkeit des Antrags. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. (Az. 1 KN 151/15)

dpa

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