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Corona-Regeln für Ostern in Niedersachsen: Was erlaubt ist und wohin Ausflüge möglich sind

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Das Coronavirus greift in Niedersachsen weiter um sich, die Zahl der Infizierten steigt weiter an. Zu Ostern lockert die Landesregierung jedoch die Corona-Regeln. Ein Überblick.

Update vom 12. April: Ein Großsegler mit 27 Schülerinnen und Schülern an Bord soll am Sonntag unter strengen Seuchenschutzregeln nach Cuxhaven zurückkehren. Die Gesundheitsbehörden haben das Wiedersehen der Jugendlichen mit ihren Eltern und die Abreise an die jeweiligen Heimatorte genau geplant. Die Gruppe, organisiert von der Firma Ocean College, hatte ein halbes Jahr auf der "Pelican of London" verbracht und dabei zweimal den Atlantik überquert. Zum Alltag an Bord gehörten Schulunterricht, Exkursionen und das Segeln des Dreimasters.

Ostern in Niedersachsen: Car-Freitag bleibt ruhig

Update vom 10. April: Eine beliebte Form der Freizeitbeschäftigung am Karfreitag, der „Car-Freitag“, fand in Niedersachsen während der Corona-Krise weniger Anklang als in den vergangenen Jahren. Bis zum Nachmittag habe es deutlich weniger oder gar keine entsprechenden Vorfälle in unterschiedlichen Kommunen gegeben, bei denen die Polizei einschreiten musste. Ein abschließendes Fazit werde es aber erst am Samstag geben, heißt es vonseiten mehrerer Polizei-Sprecher.

Originalartikel vom 9. April: Claudia Schröder aus dem Corona-Krisenstab Niedersachsen erklärte gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Besuche in abgespeckter Form zu den Feiertagen sind sicherlich zulässig“. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann mahnte aber in einem Statement zur „Neufassung der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“: „Es bleibt dabei: Alle Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Die neuen Corona-Regeln gelten von Mittwoch, dem 8. April bis zum 19. April. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.

Ausflüge und Reiseziele in Niedersachsen - erlaubt oder nicht?

Joggen und Radfahren in der Natur sind unter Einhaltung der aktuellen Abstandsregeln weiterhin für alle Bürger erlaubt. Gleiches gilt für sportliche Aktivitäten in der einen Wohnung oder dem eigenen Garten.

In Niedersachsen und Bremen sind Tagesausflüge unter Beachtung der Kontaktauflagen wie etwa der Zwei-Personen-Regel grundsätzlich erlaubt. Aber: Es empfiehlt sich vor der Fahrt, bei Landkreisen und Kommunen nachzufragen oder im Internet nachzulesen, welche Bestimmungen vor Ort gelten. Die landesweiten Regeln dürfen von Kreisen und Städten nicht gelockert, aber verschärft werden.

Ostereier hängen an einem blühenden Baum.
Wetter in NRW: Sommerliche Temperaturen und wenig Wolken an Ostern © picture alliance/dpa

Der Harz erstreckt sich über Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Sachsen-Anhalt sind touristische Reisen und Ausflüge in das Bundesland und auch innerhalb Sachsen-Anhalts untersagt und der Harz dort auch für Tagesausflügler aus Niedersachsen tabu. 

Einige Bereiche am Steinhuder Meer sind gesperrt, wie die 35 000 Quadratmeter große, künstlich angelegte Badeinsel mit Sandstrand, ausgedehnten Liegeflächen und vielen Spielgeräten. Auch die Personenschifffahrt ist eingestellt. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Abstandsregeln. Am Wochenende zuvor war auch berittene Polizei unterwegs.

Strandspaziergänge sind für die meisten Menschen in Niedersachsen wegen des Coronavirus nicht möglich. Meist dürfen nur Personen, die ihren Erstwohnsitz am jeweiligen Ort haben, an den Strand - zum Beispiel rund um Cuxhaven. Die Ordnungsämter und zuständigen Polizeiinspektionen kontrollieren die Wohnorte der Spaziergänger. Mancherorts werden Polizeihubschrauber und Reiterstaffeln eingesetzt. Einige Gemeinden sperren zusätzlich Parkplätze und Zufahrtsstraßen, berichtet kreiszeitung.de*

Die Grenzen zu den Niederlanden sind noch offen. Allerdings rät die Bundespolizei, nicht in die Niederlande zu reisen. „Das Robert Koch-Institut hat die Niederlande zum Risikogebiet erklärt“, sagt der Sprecher der Bundespolizei in Hannover, Jörg Ristow. Grenzkontrollen werden verstärkt, auf deutscher, und auf niederländischer Seite. Wer also nicht beruflich in die Niederlande will, sollte auf die Reise verzichten.

Diese Regeln gelten bei Reisen in andere Bundesländer

Bremen: Das Land hat keine Zugangssperren festgelegt. Touristische Übernachtungen sind nicht genehmigt. Wie woanders auch gilt eine Ausgangsbeschränkung. Es sei „nicht geplant, dass wir an allen Autobahnabfahrten nach Bremen Kontrollen aufstellen“, sagte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Ordnungsamt und Polizei seien ohnehin präsent. Das Einsatzkonzept habe bisher funktioniert. Es gebe keinen Grund, die Strategie zu ändern.

Hamburg: Für die Hansestadt besteht derzeit keine Ausgangssperre und auch kein Ein- oder Ausreiseverbot. Allerdings ist es auch in Hamburg nicht erlaubt, Touristen übernachten zu lassen.

Sachsen-Anhalt: Besuche bei der Familie sind erlaubt, touristische Einreisen untersagt. Das gilt - wie oben beschrieben - auch für Tagestouren in den Harz. Dort hat das Innenministerium in Magdeburg verstärkte Kontrollen angekündigt - ein Fokus liege auf Ausflüglern aus Niedersachsen. Wer erwischt wird, kann mit 400 Euro bestraft werden. An der Landesgrenze sind hingegen keine generellen Kontrollen geplant.

Mecklenburg-Vorpommern: Schon seit Mitte März sind auswärtigen Besuchern Urlaubsreisen und Tagesausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Ordnungsämter halten Ausschau nach Fahrzeugen, die außerhalb des Landes gemeldet sind. Über Ostern setzt die Landespolizei verstärkt auch Angehörige der Bereitschaftspolizei ein. Wie das Innenministerium in Schwerin mitteilte, finden die Fahrzeugkontrollen vor allem entlang der Landesgrenze und an den Inselzufahrten statt.

Das ist an Ostern in Niedersachsen grundsätzlich erlaubt

Skype und Video-Chats sind gerade an Ostern kein gleichwertiger Ersatz für persönlichen Kontakt. Treffen in Wohnungen in abgespeckter Form sind über die Feiertage daher erlaubt. Im Statement der Gesundheitsministerin heißt es: „Die hier denkbaren Konstellationen sind jedoch extrem unterschiedlich. Manche treffen sich mit ihren bereits ausgezogenen Kindern, andere mit ihren getrenntlebenden Lebensgefährten, wieder andere mit nur einem engen Freund oder einer Freundin. Das alles soll auch zukünftig in Niedersachsen möglich bleiben.“

Auch die Ostereiersuche mit den eigenen Kindern - in der Regel nicht den Großeltern - im eigenen Garten ist erlaubt. In einem Audio-Beitrag hat Ministerpräsident Stephan Weil das herzliche Statement eines Kindes dazu kommentiert und bei Twitter veröffentlicht: 

Ehe- und Lebenspartnern war und ist es nicht verboten, sich in der Corona-Krise zu besuchen, sofern sie nicht ohnehin einen gemeinsamen Haushalt teilen. Dasselbe gilt für alle anderen partnerschaftlichen Verbindungen, die aus zwei Personen bestehen.

Gottesdienste in Kirchen sind derzeit wegen der Corona-Epidemie verboten. Zum stillen Gebet dürfen Gotteshäuser in Niedersachsen am Karfreitag und Ostern aber öffnen. Einzelnen Gläubigen könne das stille Gebet in einer Kirche wahrnehmen, wenn die vorgegebenen Corona-Abstandsregeln eingehalten werden. Viele Kirchen bieten den Gläubigen Streaming-Gottesdienste an.

Hochzeiten und Beerdigungen können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen bei zehn teilnehmenden Personen. Zu Beerdigungen kommen häufig ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters während der Corona-Krise besonders schutzbedürftig sind. Aus diesem Grund muss die Anzahl der Teilnehmenden leider streng limitiert werden. Priester und Sargträger zählen nicht zu der Obergrenze von zehn Personen dazu.

Besuche in einem Seniorenheim sind trotz einer Infektionsgefahr mit dem Coronavirus in bestimmten Fällen erlaubt. Das Abschiednehmen von Sterbenden ist zu Hause und in Einrichtungen nach Absprache möglich.

Das bleibt in Niedersachsen wegen Corona verboten

Partys in der Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück bleiben weiterhin ausdrücklich verboten.

Hotels, Pensionen und andere private wie auch gewerbliche Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (z.B. auch AirBnB) bleiben mindestens bis einschließlich des 18. April geschlossen. Auch Besitzer von Zweitwohnungen dürfen diese nicht zu touristischen Zwecken aufsuchen.

Treffen mit anderen Eltern und Kindern zur Ostereiersuche in Parks und öffentlichem Gelände sind im Sinne des Kontaktverbots nicht erlaubt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot von 1,5 Meter gefährden, sind generell untersagt. „Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien“, heißt in der niedersächsischen Corona-Verordnung.

Osterfeuer sind über die Feiertage verboten. „Osterfeuer können nach der Corona-Krise abgebrannt werden, wenn die aktuellen Beschränkungen nicht mehr gibt“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. Einen entsprechenden Erlass haben das Umweltministerium sowie das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an die Landkreise und die Region Hannover, die kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte verschickt.

Zu den ostfriesischen Inseln ist Touristen der Zugang über Wasser wie aus der Luft untersagt. Fähren befördern nur noch Menschen mit Erstwohnsitz auf einer der Inseln, Lieferanten oder teils auch auf den Inseln arbeitende Personen.

Diese Bußgelder drohen

Landesweit kontrollieren Polizei und Ordnungsämter die Einhaltung der Corona-Verordnungen. Verstöße gegen die Verordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gewertet und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Ein Bußgeldkatalog gibt Auskunft über konkrete Strafen.

Bürgern drohen nun 150 Euro Strafe, wenn sie den Mindestabstand im Freien nicht einhalten. Bei unzulässigen Treffen von mehr als zwei Menschen sind 200 bis 400 Euro pro Person fällig, wie aus dem am Mittwoch vorgelegten Bußgeldkatalog von Niedersachsen hervorgeht. Restaurant-Inhaber, die entgegen der Regeln öffnen, müssen 4000 bis 10.000 Euro zahlen. Wer sich dort zum Essen oder Trinken hinsetzt, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro.

Zusammengestellt von Thomas Ferstl und Marvin Köhnken, mit Material von dpa.

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