Der Polizist erklärte, er habe Anfang der 1980er Jahre einen Eid auf eine Verfassung in der damals geltenden Form geschworen und habe diese sowie „unsere Staatsform viele Jahre lang für die beste der Welt, denn sie enthielt gute Sicherung gegen Missbrauch“. Er erläutert, dass der Schutz gegen Missbrauch unter anderem in der Gewaltenteilung festgesetzt ist. „Es gibt aus meiner Sicht schon lange keine Gewaltenteilung mehr“, erklärt er den anwesenden Demonstranten.
Er zitiert im Verlauf der Rede aus dem Infektionsschutzgesetz, darunter die Aufgaben des Robert-Koch-Instituts, und dem Amtsblatt der Europäischen Union, speziell den Leitlinien zur Definition einer potentiell schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und kommentiert die zitierten Inhalte. Die ausgeführten Regelungen bewertet er mit den Worten, es sei alles nur eine Frage der Interpretation und Begründung und stellt weiterhin die Rechtmäßigkeit der Regelungen infrage. Die anwesenden Demonstranten reagieren auf die Ausführungen des Redners mit Applaus oder Buhrufen. Rund einen Monat später demonstrieren Corona-Gegner auch in der niedersächsischen Landeshauptstadt.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am Dienstag, der Kriminalhauptkommissar sei seit Jahren bei der Zentralstelle technische Prävention der Polizei Hannover tätig. Der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, Philipp Wedelich, erklärte, Beamte, die nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stünden, hätten keinen Platz in der niedersächsischen Polizei. Dem Innenministerium sei aktuell kein vergleichbarer Fall eines Polizeibeamten aus der jüngsten Zeit bekannt.
Die Sprecherin der Polizeidirektion stellt klar, dass selbstverständlich auch für Polizeibeamte das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte. Der Behörde sei dabei bewusst, dass sich Beamte in einem gewissen Spannungsverhältnis befänden. Die private Meinung seit jedoch stets zwingend vom dienstlichen Handeln zu trennen. Polizisten müssten sich im Dienst und in ihrer Freizeit für die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einsetzen. „In ihrem Auftreten und bei ihren Äußerungen in der Öffentlichkeit sind sie dabei allerdings zur Mäßigung und Zurückhaltung aufgerufen.“ Dadurch seien dem Recht der freien Meinungsäußerung bestimmte Grenzen gesetzt.
Auch der niedersächsische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Dietmar Schilff, äußerte sich ähnlich. Das Verhalten von Beamten müsse „der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert“. Schilff sind nach eigener Aussage zwei Fälle bekannt, in denen sich Polizisten auf Anti-Corona-Protesten äußerten. So habe ein pensionierter Polizist auf einer Kundgebung in Passau gesprochen und ein aktiver Beamter in Augsburg.