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Reisen trotz Corona: So geht Urlaub in Niedersachsen und Schleswig-Holstein

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Der Sommerurlaub scheint wieder möglich. Allerdings bleibt die Frage nach den Corona-Regeln.  Maskenpflicht, vollständig geimpft oder negativer Schnelltest - was gilt wo an der Nord- und Ostseeküste?

Hannover - Nord- oder Ostsee stehen nicht erst seit Corona hoch im Kurs vieler Urlauber. Auch wenn die Inzidenz weiter sich im Sinkflug befindet, ist dies kein Garant dafür, dass dieses sich auch so fortsetzt. Gerade in jetzt stark besuchten Urlaubsregionen treffen dort Menschen aus allen Teilen Deutschlands und anderen Teilen Europas zusammen, in denen teilweise ein hohes und teilweise sehr hohes Infektionsgeschehen festzustellen ist, schreibt das Land Niedersachsen auf seiner Homepage.

In Norddeutschland ist in Schleswig-Holstein ein mehrtägiger Urlaub möglich. Auch nach Niedersachsen dürfen nach dem Gerichtsentscheid (sogenannte „Landeskinder-Regel“) vom 18. Mai wieder Touristen aus anderen Bundesländern kommen. Mecklenburg-Vorpommern will das Beherbergungsverbot am 7. Juni für Einheimische, ab 14. Juni für Urlauber aus ganz Deutschland aufheben. Zwar darf man reisen, aber die Corona-Bestimmungen gelten weiterhin.

Urlaub in Niedersachsen nur mit aktuellem Corona-Schnelltest

In Niedersachsen gilt: Bei Anreise muss ein maximal 24 Stunden alter negativer Testnachweis schriftlich oder digital vorgelegt werden (PCR, Antigen oder beaufsichtigter Selbsttest), zwei Tests pro Woche müssen gemacht werden und die Kontaktbeschränkungen sind einzuhalten.

Bei windigem Wetter sind Spaziergänger am Nordsee-Strand unterwegs.
Bei windigem Wetter sind Spaziergänger am Nordsee-Strand unterwegs. © Bodo Marks

Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte (mit Nachweis), Genesene (mit Nachweis) und Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Wer der Testpflicht nicht nachkommt, muss seinen Urlaub beenden. In bestimmten Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Reisen nach Schleswig-Holstein: Corona-Tests spätestens alle 72 Stunden

In Schleswig-Holstein gilt: Für die Anreise muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Vor Ort muss spätestens alle 72 Stunden, also alle drei Tage erneut getestet werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre, vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis. Wie in anderen Bundesländern gilt auch in Schleswig-Holstein: In festgelegten Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Die Füße einer Urlauberin schauen aus einem Strandkorb heraus.
Urlaub am Strand in Schleswig-Holstein ist wieder möglich. © Frank Molter/dpa

Den Coronatest können die Urlauber in einem Geschäft, Hotel oder einer Einrichtung unter Aufsicht machen. Es muss ein Antigen-Schnelltest sein und das Ergebnis muss man sich dort digital oder schriftlich bescheinigen lassen. Die Bescheinigung muss immer Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie Namen und Hersteller des Tests, Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

Mit digitalen Lenkungssystemen und Web-Apps stellen sich viele Urlaubsorte an der deutschen Nord- und Ostseeküste auf einen erwarteten Andrang von Touristen in diesem Sommer ein. An der niedersächsischen Nordseeküste etwa sollen Sensoren an beliebten Orten die Auslastung von Stränden, Parkplätzen und Freizeiteinrichtungen messen, wie die Marketingorganisation „Die Nordsee“ mitteilte. Urlauber und Einheimische sollen sich so anhand eines Ampelsystems im Internet und über Info-Monitore über die Auslastung an Ausflugszielen informieren können. 

Sommerurlaub an der Nord- und Ostseeküste: Ferienhäuser immer beliebter

Eine Alternative zum Hotel sind Ferienhäuser. Diese Art des Urlaubs hat in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich an Beliebtheit gewonnen. In der Corona-Pandemie setzte sich der Trend fort. Trotz der Einschränkungen für touristische Übernachtungen während der Lockdown-Phasen bauten die Anbieter ihre Kapazitäten gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent aus, schreibt das Statistische Bundesamt.

Schon vor der Pandemie war die Beliebtheit von Ferienwohnungen und -häusern deutlich gestiegen. Die Zahl der Gästeankünfte lag im Jahr 2019 mit 8,89 Millionen um 71 Prozent über der von 2010. Im selben Zeitraum verzeichneten Hotels in Deutschland einen Anstieg um 35 Prozent auf 100,8 Millionen Gästeankünfte. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mit Material der dpa

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