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Staatsanwaltschaft prüfte Haftbefehl gegen Jan O.

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Jan O. (hinter der Decke) auf dem Weg ins Gefängnis
Jan O. (hinter der Decke) auf dem Weg ins Gefängnis © dpa

Göttingen - Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat bereits Anfang November eine Verhaftung des späteren Mörders von Bodenfelde erwogen. Doch nach einer Prüfung wurde davon abgesehen.

Nach der Festnahme des 26-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung und Ladendiebstahls sei mit dem Haftrichter die

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Verhängung von Untersuchungshaft geprüft worden, sagte Oberstaatsanwalt Hans Hugo Heimgärtner am Montag in Göttingen. Richter und Staatsanwaltschaft hätten keine Fluchtgefahr gesehen. “Dass jemand, der Laubeneinbrüche begeht, zum Mörder wird, konnte niemand voraussehen“, sagte Heimgärtner. Der mutmaßliche Mörder Jan O. wurde 2007 wegen einer Einbruchserie zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

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Die Ermittler sind mittlerweile nicht mehr davon überzeugt, dass Jan O. die 14-jährige Nina und den 13-jährigen Tobias aus Mordlust umgebracht hat. “Mithilfe der Aussage des Beschuldigten überprüft die Staatsanwaltschaft, ob das Merkmal Mordlust noch gegeben ist“, sagte Heimgärtner. Unter Umständen müsse der Haftbefehl gegen den 26-Jährigen geändert werden.

Bei der Gewalttat gegen den 13-Jährigen komme die Verdeckung der vorangegangen Tötung des Mädchens als Mordmerkmal in Betracht. So habe Jan O. in seinem Geständnis ausgesagt, er habe sich in der Nähe der Leiche des Mädchen durch den Jungen entdeckt gefühlt und ihn dann ebenfalls getötet. Bei der Gewalttat gegen das Mädchen könne es sich eventuell auch um Totschlag handeln. Der 26-jährige habe sich dem Mädchen zwar aus sexuellen Motiven genähert, Anzeichen für eine versuchte Vergewaltigung gebe es aber nicht, sagte der Oberstaatsanwalt. Jan O. hatte am Freitag ausgesagt, er habe die 14-Jährige getötet, um ihr Schreien zu verhindern.

Die Vernehmung des mutmaßlichen Mörders sei noch nicht abgeschlossen, sagte Heimgärtner. Es liege sehr nahe, den 26-Jährigen psychiatrisch begutachten zu lassen. Es sei aber noch kein Gutachten in Auftrag gegeben.

dapd

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