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V-Mann des LKA Düsseldorf darf nicht im Abu-Walaa-Prozess aussagen

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Abu Walaa Prozess
Der wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagte Abu Walaa. © Archivfoto: dpa

Celle - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, darf ein wichtiger V-Mann der Polizei nicht aussagen.

Die Beschwerde des Vorsitzenden Richters gegen das Aussageverbot für den V-Mann „VP01", der auch den Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, überwachte, sei zurückgewiesen worden, sagte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Celle (OLG) am Montag. Stattdessen könnten aber die Polizisten des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen befragt werden, die den Spitzel anleiteten, der sich unter dem Namen „Murat" im Netzwerk um Abu Walaa bewegte. 

Die Bundesanwaltschaft hatte dem V-Mann bereits vor Prozessbeginn hinsichtlich seiner Identität Vertraulichkeit zugesichert. Die Angaben des V-Manns waren nach Angaben der Bundesanwaltschaft von maßgeblicher Bedeutung für die Ermittlungen gegen Abu Walaa und vier in Celle mitangeklagte weitere mutmaßliche Terrordrahtzieher. 

Zur Tötung des Verräters aufgerufen

Nach seiner Festnahme rief Abu Walaa über einen Messengerdienst dazu auf, den V-Mann zu töten, weil er ein Verräter sei. Nach Medienberichten und auch der Aussage von Abu Walaas Verteidiger vor Gericht soll der V-Mann die Islamistengruppe und auch Amri möglicherweise selbst zu Anschlägen angestachelt haben. 

Im Celler Prozess wird als weiterer wichtiger Zeuge derzeit ein ehemaliger IS-Sympathisant befragt, der laut Anklage über das Netzwerk von Abu Walaa nach Syrien ausreiste, sich später aber vom IS lossagte und bei den Fahndern auspackte. Dieser Kronzeuge hat in Celle vor Gericht ebenfalls geschildert, „Murat" habe ihn ständig zu seiner Ausreise befragt und zu Anschlägen in Deutschland ermuntert. 

Junge Menschen radikalisiert und ins Kampfgebiet geschickt

Bereits seit 2013 hatte der Verfassungsschutz in Hessen und Niedersachsen Abu Walaa im Visier. Außer „VP01" heftete sich 2016 auch ein V-Mann des LKA-Hessen an die Versen von Abu Walaa. Die Bundesanwaltschaft hält Abu Walaa für die zentrale Führungsfigur des IS in Deutschland. Der 33-jährige Iraker und die Mitangeklagten müssen sich seit Ende September wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz verantworten. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben. - dpa

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