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Vorratsdatenspeicherung: Minister machen Druck

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Hannover - Seit sieben Monaten liegt die Vorratsdatenspeicherung auf Eis - jetzt machen Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann und Justizminister Bernd Busemann (beide CDU) Druck auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Am Donnerstag forderten beide Minister in Hannover, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen. „Für Abwarten ist keine Zeit mehr, wenn wir eine effektive Verbrechensbekämpfung wollen“, sagte Busemann. Innenminister Schünemann ging noch weiter und bezeichnete die abwartende Haltung der Bundesregierung und die jetzige Situation gar als „Täterschutz“.

Sieben Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht die Speicherung gekippt hatte, liege noch nicht einmal ein Referentenentwurf vor, sagte Schünemann. „Dabei hat das Gericht detaillierte Vorgaben gemacht.“ Anfang März hatte das Bundesverfassungsgericht die dauerhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten für nichtig erklärt und vom Gesetzgeber eine Neuregelung gefordert. „Die Bundesjustizministerin will es aber offenbar beim Status Quo belassen und grundsätzlich überhaupt keine Vorratsdatenspeicherung mehr zulassen“, sagte Busemann. Dabei gebe es eine EU-Richtlinie, die die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die Daten mindestens sechs Monate bis zu zwei Jahre zu speichern. „Gerade in den Bereichen der Organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus und der Kinderpornografie scheitert die Aufklärung der Taten häufig daran, dass die Verkehrsdaten als Ermittlungsansätze nicht zur Verfügung stehen“, betonte Schünemann. Mit Blick auf die immense Steigerung der Straftaten, in denen das Internet als Tatmittel verwendet wurde, sei dies ein „unhaltbarer Zustand.“ Seit 2005 seien diese Fälle von 4000 auf 31 000 Taten angewachsen.

Zahlreiche spektakuläre Fälle in Niedersachsen hätten ohne den Zugriff auf Verbindungsdaten der Täter nicht aufgeklärt werden können, betonte Niedersachsens Justizminister Busemann. Bei den Verurteilungen nach den Sittensen-Morden, im Holzklotz-Fall und dem Doppelmord Gaucke hätten die Daten eine erhebliche Rolle gespielt. „Bei Kinderpornografie stellt die IP-Adresse in der Regel sogar den einzigen Ermittlungsansatz dar.“

Eine aktuelle Auswertung der Landeskriminalamtes hatte ergeben, dass seit diesem Juli in 341 Strafverfahren die Verbindungsdaten als Ermittlungsansatz notwendig gewesen wären. „258 Fälle konnten nicht aufgeklärt werden, 51 nur lückenhaft und 32 nur mit erheblichem Zeitverlust“, erläuterte LKA-Direktor Uwe Kolmey.

dpa

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