Welche Kommunen und wie viele an dem Versuch teilnehmen sollten, blieb am Freitag offen. Man stehe bei dem Vorhaben noch ganz am Anfang, sagte eine Regierungssprecherin. Als eine Testkommune hatte sich Celle ins Gespräch gebracht, nachdem unter anderem die Stadt Osnabrück bereits Interesse an einer testbasierten Öffnung des Handels bekundet hatte. Einem Bericht des NDR zufolge brachten sich auch Hannover, Braunschweig, Vechta, Göttingen, Lüneburg und Wolfsburg als Modellkommunen ins Spiel.
Land | Niedersachsen |
Hauptstadt | Hannover |
Bevölkerung (2019) | 7,982 Millionen |
Update vom 16. März: Nach dem Überschreiten des 100er Inzidenzwertes hat die Stadt Osnabrück von Mittwoch an Schließungen im Einzelhandel, von Kultureinrichtungen und des Zoos verfügt. Gleichzeitig forderte Katharina Pötter, Leiterin des Corona-Krisenstabes, das Land auf, den Einzelhandel unter Anwendung einer Teststrategie wieder öffnen zu dürfen.
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus steige in der Stadt seit Wochen beständig, gleichzeitig sinke das Durchschnittsalter der Infizierten, hieß es in einer Pressemitteilung am Montag. Lag es in der Stadt am 15. Januar bei 42 Jahren, ist ein Infizierter nun durchschnittlich nur noch 33 Jahre alt. Außerdem geben mehr als zwei Drittel der Infizierten an, dass sie wissen, bei welcher Kontaktperson sie sich höchstwahrscheinlich angesteckt haben.
All das deutet darauf hin, dass sich viele Menschen im privaten Umfeld infizieren, nicht jedoch im Einzelhandel, der ja bis Anfang vergangener Woche geschlossen war.
„All das deutet darauf hin, dass sich viele Menschen im privaten Umfeld infizieren, nicht jedoch im Einzelhandel, der ja bis Anfang vergangener Woche geschlossen war“, sagte Pötter. „Eine Schließung des Einzelhandels konnte diese Ansteckungen also nicht verhindern.“ Menschen mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest könnten die Geschäfte betreten, schlägt sie vor. Auf diese Weise könnte der Einzelhandel öffnen, ohne Gefahr zu laufen, zu einem Pandemie-Treiber zu werden. Darüber hinaus sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass viele Menschen in den Landkreis fahren, um dort einzukaufen, solange der Einzelhandel in der Stadt Osnabrück geschlossen ist.
Update vom 9. März: Seit Montag dürfen Geschäfte in den Bundesländern, Regionen und Städten wieder komplett öffnen, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz stabil bei unter 50 liegt - aber unter Auflagen wie Maskenpflicht und einer Begrenzung der Kundenzahl. Bei einer Inzidenz bis 100 darf nach Terminvereinbarung eingekauft werden. Im Handel ist die Sorge groß, dass bei steigenden Inzidenzzahlen die Geschäfte nach schon kurzer Zeit wieder schließen müssen.
Die zaghafte Öffnung erster Einzelhandelsgeschäfte nach monatelanger Schließung in der Pandemie ist am Montag durchwachsen ausgefallen. Händler, die bereits komplett öffnen durften, meldeten hohes Kundeninteresse. Zu einem Ansturm haben die ersten Lockerungen nach Angaben von Städten aber nicht geführt, Einkaufstourismus sei ausgeblieben. Oft herrschte Zurückhaltung, in manchen Regionen klagten Händler und Kunden über verwirrende Regeln. Auch in Hamburg haben die Öffnungsschritte Bewegung in die Innenstadt gebracht, berichtet 24hamburg*.
Wie Kunden an Termine kommen, hängt vom Geschäft ab. Viele Firmen bieten online Reservierungen an oder sie veröffentlichen im Internet Telefonnummern von Standorten, die geöffnet werden. Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof bot am Montag über ein Buchungstool Einkaufszeiten von einer, zwei oder vier Stunden an. Bei Ikea in Bremen-Brinkum ist es möglich, ein Zeitfenster von 90 Minuten über ein Buchungstool zu reservieren. * 24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Update vom 7. März: Geschäfte, die im Lockdown bislang geschlossen bleiben mussten, dürfen in Niedersachsen ab dem 8. März unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen. Kunden, die ein solches Einzelhandel-Geschäft besuchen wollen, müssen sich unter Angabe ihrer Daten dort anmelden. Erlaubt ist ein Kunde oder eine Kundin samt einer möglichen Begleitperson pro 40 Quadratmeter Ladenfläche. Diese Regelung gilt, solange die Inzidenz in Niedersachsen oder eine Region bei einem Wert zwischen 35 und 100 liegt.
Liegt sie darüber, müssen die Geschäfte wieder komplett schließen oder sich auf die Ausgabe von Bestellungen beschränken. Liegt der Wert unterhalb der Grenze von 35 dürfen Geschäfte für eine begrenzte Anzahl an Kunden öffnen. Kleine Läden mit einer Fläche von weniger als 800 Quadratmetern dürfen einen Kunden pro 10 Quadratmeter empfangen, größere Läden eine Kundin für je 20 Quadratmeter.
Bleibt die Inzidenz im Land oder in einer Region wiederum 14 Tage nach dem 8. März unterhalb von einem Wert von 100, können die Termin-Vergaben auf Vorgabe des Landes entfallen. Dieser Zeitpunkt ist somit frühestens am 22. März erreicht.
Update vom 4. März: Bund und Länder haben in der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch einen Weg zu Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen. Ab dem 8. März dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bei entsprechenden Hygienekonzepten und Begrenzungen von Kundinnen und Kunden wieder öffnen.
Bundesländer mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können die gesamte Öffnung des Einzelhandels veranlassen. Die Kunden-Anzahl muss jedoch ebenfalls auf Grundlage der Verkaufsfläche beschränkt werden. Auch in der Hansestadt Hamburg dürfen erste Läden ab dem 8. März wieder öffnen.
Zudem sind eingeschränkte Öffnungen im Einzelhandel auch bei sinkenden oder stabilen Inzidenzwerten von weniger als 100 möglich. Dann können Bundesländer den Einzelhandel mit Terminvergabe für Kunden öffnen.
Update vom 24. Februar: Egal ob Media Markt, Saturn, Obi oder der Modehändler Breuninger: Bei immer mehr Einzelhändlern in Deutschland reißt nach Monaten des Lockdowns der Geduldsfaden. Die Folge: Auf die deutschen Gerichte rollt derzeit eine Klagewelle zu, mit der die Elektronikhändler, Baumärkte und Modegeschäfte ein Ende der Ladenschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erzwingen wollen.
Beispiel MediaMarktSaturn: Deutschlands größter Elektronikhändler hat beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag auf Aufhebung der Betriebsschließungen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Anträge in weiteren Bundesländern sollen folgen. „Die bereits seit mehr als zwei Monaten bestehenden Betriebsschließungen in Deutschland sind unverhältnismäßig. Der Einzelhandel war nachweislich nie ein Infektionshotspot“, begründete Deutschland-Chef Florian Gietl den Schritt.
„Die bereits seit mehr als zwei Monaten bestehenden Betriebsschließungen in Deutschland sind unverhältnismäßig.“
MediaMarktSaturn ist nicht allein. Auch die Baumarktkette Obi, sowie die Textilketten Peek&Cloppenburg (Düsseldorf) und Breuninger ziehen vor Gericht. „Wir haben Klagen vor den Verwaltungsgerichtshöfen in Baden-Württemberg, in Hessen, in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen und Sachsen eingereicht - überall dort, wo wir Häuser haben. Ziel ist die sofortige Aussetzung der Lockdown-Maßnahmen, weil sie nicht verhältnismäßig sind und eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Lebensmittelhandel bedeuten“, sagte ein Breuninger-Sprecher. Alternativ fordere das Unternehmen Entschädigungen. „Denn jeder Tag, an dem unsere Stores geschlossen sind, kostet richtig Geld.“
Zwar musste Breuninger vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bereits eine erste Niederlage hinnehmen. Doch entmutigt das den Händler nicht: „Das Gericht hat signalisiert, dass der Ausgang des Hauptverfahrens offen ist. Wir sind optimistisch, dort doch noch recht zu bekommen“, sagte der Unternehmenssprecher.
Update vom 22. Februar: Eine Mehrheit der Deutschen ist der Meinung, dass kostenfreie Corona-Schnelltest für alle zu einer Lockerung der aktuellen Beschränkungen führen können. Das geht aus einer Umfrage der Meinungsforscher von YouGov Deutschland hervor. 26 Prozent der Befragten stimmten demnach der Aussage „voll und ganz zu“, dass Schnelltests eine schnellere Öffnung von etwa Schulen, Hotels oder Einzelhandel begünstigen würden, 33 Prozent stimmten „eher zu“. Insgesamt 28 Prozent der Teilnehmer sahen die Schnelltests hingegen „überhaupt nicht“ beziehungsweise „eher nicht“ als mögliches Mittel für Lockerungen. 13 Prozent machten keine Angabe.
Corona-Schnelltests können derzeit in Pflegeheimen, Kliniken und nach Infektionsfällen zum Beispiel in Schulen genutzt werden. Für einen flächendeckenden Einsatz sind die Voraussetzungen mittlerweile aber auch gegeben, wie das Gesundheitsministerium in einem Entwurf für das Corona-Kabinett deutlich gemacht hatte. Das Corona-Kabinett will an diesem Montag darüber beraten. Auch die Dehoga hofft auf Schnelltests, um Osterurlaub auf den ostfriesischen Inseln zu ermöglichen. (dpa)
Ursprungsmeldung vom 16. Februar: Die Wirtschaft in Niedersachsen hält die Aussichten auf mögliche Corona-Lockerungen bei weiter zurückgehenden Neuinfektionen nach wie vor für zu vage. „Die heute vorgelegte neue Landesverordnung hat uns sehr ernüchtert“, erklärte der Präsident der Industrie- und Handelskammern (IHKN) im Land, Uwe Goebel am Freitag.
„Erneut wurden nur kleine Änderungen vorgestellt, die aus unserer Sicht darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen führen“, kritisiert er. Man habe sich bereits jetzt eine Verankerung des konkreten Stufenplans erhofft. „Denn die niedersächsischen Betriebe brauchen ein Öffnungsszenario.“
Auch der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) Merkus Jerger kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern.
„Die niedersächsischen Betriebe brauchen ein Öffnungsszenario.“
Bund und Länder hatten sich am Mittwoch bei ihren jüngsten Beratungen zur Corona-Lage vor allem mit der Lage in Schulen und Kitas befasst. Darüber hinaus war vereinbart worden, dass es in weiteren Bereichen erst zu Lockerungen kommen soll, wenn eine durchschnittliche Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist.
Dann sollen etwa Geschäfte, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen dürfen. Für Friseure ist dies bei Vorliegen entsprechender Hygienekonzepte dagegen generell schon ab dem 1. März zulässig.
Die Einzelhändler in Niedersachsen hatten sich enttäuscht gezeigt. Es sei schwer vermittelbar, warum man die 35er anstatt der bisherigen 50er Inzidenzmarke für mögliche Öffnungen heranziehe, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Niedersachsen-Bremen, Mark Alexander Krack. Die Gefahr durch neue Virus-Varianten sei länger bekannt.
Die Kammern bemängelten nun, es gebe keine klare Begründung dafür, warum einigen Teilbranchen funktionierende Hygienekonzepte zugetraut würden, anderen offenbar nicht. „Wenn betriebliche Corona-Testungen, eine schnellere Impfkampagne und die bessere Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten gewährleistet sind, spricht aus unserer Sicht nichts gegen das Wiederanfahren der Wirtschaft in allen Branchen und Betrieben.“
Von Maria Sandig mit Material der dpa