1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Nienburg
  4. Nienburg/Weser

22-jähriger Markloher veröffentlicht Nacktfoto von Ex-Freundin

KommentareDrucken

Sexting Lisbon 10 31 2014 Illustrative photo of the practice of sexting a term that refers to th
Symbolbild © imago

Verden / Marklohe - von Wiebke Bruns. Ein 22 Jahre alter Angeklagter aus Marklohe ist zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er ein Nacktfoto seiner Ex-Freundin im Internet veröffentlicht hat.

Das Landgericht Verden bestätigte in einem Berufungsverfahren ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Nienburg. Der Angeklagte leugnete zwar die Tat, doch laut dem Opfer war nur er im Besitz des Fotos. Es war nicht das erste Mal, dass er sich auf so miese Weise an einer Ex-Freundin gerächt hat.

Die Fall ähnelte sehr zwei weiteren Fällen, bei denen der Angeklagte ohne Strafe davongekommen war. Im Jahr 2011 soll er in einem sozialen Netzwerk ein Profil unter dem Namen einer anderen Ex-Freundin aus Fürth erstellt und dort eine Nacktaufnahme der jungen Frau veröffentlicht haben. Im Sommer 2011 kam es zur Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten. Nur drei Tage später soll er weitere intime Bilder veröffentlicht haben.

Nachdem er mit dem Vorwurf konfrontiert worden war, soll er dem Opfer geschrieben haben: „Ich habe mir eben das Gesetz durchgelesen. Freue mich schon auf die Anzeige.“ Nach der zweiten Tat: „Ich sagte doch, dass Du gegen mich nicht ankommst.“ Ein Verfahren wurde gegen eine Ermahnung und einen Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt. In dem zweiten Verfahren kam der 22-Jährige mit der Zahlung von 100 Euro an die Stiftung Opferhilfe davon. Um es für die Opfer besonders peinlich werden zu lassen, soll er Freundschaftsanfragen an Verwandte und Freunde verschickt haben.

Bei dem aktuellen Fall hatte das 21 Jahre alte Opfer die Beziehung im Jahr 2014 beendet. Während der Beziehung soll er die Frau um Nacktaufnahmen gebeten und nach der Trennung soll er ihr bestätigt haben, dass er die Bilder gelöscht habe. Doch dann wurde ein Account auf den Namen der Geschädigten eingerichtet mit der Nacktaufnahme als Profilbild.

„Das waren sehr persönliche Fotos, die auf keinen Fall für unbeteiligte Dritte gedacht waren“, betonte die Vorsitzende Richterin Andrea Ramsauer. Doch trotz des Hinweises, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde, war von Einsicht war bei dem Angeklagten nichts zu erkennen. Es könnte doch sein, dass er ihr von den früheren Verfahren erzählt und sie das Bild aus Rache an ihm ins Internet gestellt habe, argumentierte er. „Nur so als Theorie“, merkte er an.

Sie habe ihn geliebt und ihm vertraut, so die Erklärung des Opfers für das Bereitstellen der Fotos. Nach der Veröffentlichung der Bilder habe sie sich bei einem Bekannten versteckt und zunächst nicht mal den Mut gehabt, sich ihren Eltern zu offenbaren. Vor Gericht sagte sie aus, dass der Angeklagte ihr nach der Trennung mit der Veröffentlichung gedroht habe: „Dann wirst Du sehen, was Du davon hast. Ich habe da noch was“, zitierte sie den 22-Jährigen.

Die Berufung des Angeklagten wurde, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt verworfen. „Für die Kammer blieb kein vernünftiger Zweifel“, hieß es in der Urteilsbegründung. „Das Vertrauen der Geschädigten wurde in ganz massiver Weise missbraucht.“ Das Opfer habe keine Chance gehabt sich zu wehren, denn das Foto wurde nicht nur der Öffentlichkeit, sondern gezielt auch ihrem Freundeskreis zur Verfügung gestellt.

Auch interessant

Kommentare