Doch nicht nur aus dem Blickwinkel der Bebauung wurde geplant, auch auf den Landschaftsschutz, Naturschutz und die Naherholungsgebiete wurde besonderes Augenmerk gelegt.
„Eigentümer vom Trassenverlauf betroffener Grundstücke erhalten Entschädigungszahlungen für die zu überspannenden Flächen sowie für die Nutzung der Maststandorte durch die Betreiberfirma. Wobei erstere nach dem Verkehrswert bemessen werden und letztere sich an einem pauschalisierten Verkehrswert der betreffenden Flurstücke, nach einem Staffelmodel orientieren“, erklärt der Fachreferent für Grundstücksrechte Christoph Skalik.
Für „TenneT“ sei für die Phase der Nutzungsdauer des entsprechenden Grundstücks ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit im Grundbuch einzutragen, damit eine Zuwegung sowohl für die Bauphase eines Mastes, als auch im Falle notwendiger Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten jederzeit möglich ist. Alle vorübergehend genutzten Flächen, wie Arbeits- und Lagerflächen werden nach dem Bau wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Eine Aufwandspauschale für Eigentümer und Bewirtschafter von Grundstücken wird bereitgestellt und eine Beschleunigungszahlung wird für diejenigen Eigentümer möglich, welche sich bezüglich einer Eintragung in das Grundbuch mit „TenneT“ schnell und zeitnah einigen.
Da die Stromversorgung auf Wechselstrom, mit einer Frequenz von 50 Hertz basiert, treten niederfrequente Felder in unmittelbarer Nähe der Stromleiter auf und nehmen mit zunehmender Entfernung rasch ab. Belastungen durch diese elektrischen und magnetischen Felder seien daher in Wohnortnähe in der Regel schwächer als die von Haushaltsgeräten in direkter Nähe, informierten die „TenneT“-Mitarbeiter.
Der zeitlichen Vorgabe folgend, wird der Antrag zum Planfeststellungsverfahren aller Voraussicht nach im März erfolgen, der diesbezügliche Beschluss in den ersten Monaten des kommenden Jahres. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen, wobei eventuell notwendige Wegebauarbeiten schon eher einsetzen werden. Die Inbetriebnahme der neuen Stromversorgungsleitungen ist für die Zeit ab April 2026 ins Auge gefasst.
Weitergehende Informationen werden voraussichtlich im März bei den betroffenen Gemeinden für vier Wochen zur Einsicht ausliegen. Der genaue Zeitpunkt wird auf der Projektwebsite der „TenneT“ sowie den Gemeinden durch die Behörde bekanntgeben. Durch eine Anmeldung zum „Newsletter“ auf der Homepage der Betreiberfirma ist es möglich, über den aktuellen Verfahrensstand informiert zu werden.