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„Abwägen, wie weit wir gehen“

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Der Windpark in Hilgermissen. Die dort stehenden Windenergieanlagen sind bis zu 140 Meter hoch.
Der Windpark in Hilgermissen. Die dort stehenden Windenergieanlagen sind bis zu 140 Meter hoch. © -

Hoya - HOYA (kap) · Noch bis zum 22. Februar können Bürger der Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup Stellung zur Teiländerung des Bereichs Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Nienburg/Weser nehmen. Diese sieht vor, in beiden Samtgemeinden eine Fläche von 670,7 Hektar als neue Gebiete zur Windenergienutzung auszuweisen (wir berichteten).

In einer gemeinsamen Sitzung wollen der Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsaussschuss der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, der Bau- und Umweltausschuss des Fleckens Bücken, der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Hilgermissen und die Räte der Gemeinden Hoyerhagen und Schweringen eine Stellungnahme zu den Planungen des Landkreises erarbeiten. Die Gemeinschaftssitzung ist für Donnerstag,  28. Januar, 18.30 Uhr, im „Lindenhof“ in Hoya geplant. Vor der Beschlussfassung wollen die Politiker noch eine Bürgerfragestunde „einschieben“.

„Wir müssen abwägen, wie weit wir gehen wollen, um erneuerbaren Energien Platz zu schaffen“, sagte Rolf Walnsch, Leiter des Hoyaer Amts für Gemeindeentwicklung, gestern auf Nachfrage.

Im Rahmen der letzten Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) hatte die Samtgemeinde Grafschaft Hoya drei Gebiete festgelegt, in denen sich Windenergieanlagen (WEA) konzentrieren sollten. Diese liegen nordwestlich von Calle, nördlich von Hilgermissen und südwestlich von Schweringen. 22 WEA stehen derzeit in der Samtgemeinde. „Mehr wollen wir nicht“, hatte Walnsch Ende Oktober gesagt.

Der Landkreis Nienburg/Weser hat nun vor, kreisweit 17 weitere Vorranggebiete mit einer Fläche von 2 245 Hektar für die Windenergienutzung auszuweisen. Auf die Samtgemeinde Hoya würden laut den Angaben im Beschlussvorschlag folgende Vorranggebiete entfallen: Calle (113 ha), Hilgermissen (73 ha), Schweringen (rund 60 ha) und Hoyerhagen (265 Hektar). „Die massive Ausweitung des Ausweisungsgebietes ist es, die uns doch ein bisschen Bauchschmerzen bereitet“, erklärte Walnsch.

„Auf die Samtgemeinde entfällt somit ein Anteil von rund 23 Prozent der Gesamtfläche der Vorranggebiete“, heißt es in dem Beschlussvorschlag der Gemeinschaftssitzung.

Weiterhin lägen den Planungen des Landkreises eine Höhe der WEA von bis zu 181 Metern zugrunde. Zum Vergleich hierzu hätten die bestehenden Anlagen in Hilgermissen und Schweringen eine Gesamthöhe von bis zu 140 Metern.

159 sogenannte weiße Flächen – für Windenergie nutzbare Gebiete – habe es gegeben, bevor der Landkreis 21 Ausschlusskriterien wie beispielsweise „Nähe zu Wohngebäuden“, darauf anwendete und nur 17 übrig blieben. Diese sollen unter anderem ausgewiesen werden, um einer „Verspargelung“ (vereinzelter Aufbau von WEA) vorzubeugen, hatte Meike Rohlfing vom Landkreis Nienburg Ende Oktober gesagt.

Der Entwurf liegt zur Einsicht und Stellungnahme in der Kreisverwaltung und in den Mitgliedkommunen aus. Auch im Internet ist er einsehbar: http://www.lk-nienburg.de.

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