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Bald Windparks in fünf Gemeinden möglich

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Windkraft-Dämmerung: Während der Landkreis mit der Schaffung von Vorranggebieten grundsätzlich mehr Raum für Windräder schafft, beginnt für diese Stromerzeuger in Heidhüsen die Dämmerung. Sie liegen außerhalb aller Vorranggebiete. Die Windräder dürfen zwar weiterbetrieben, nicht aber durch neue ersetzt werden. ·
Windkraft-Dämmerung: Während der Landkreis mit der Schaffung von Vorranggebieten grundsätzlich mehr Raum für Windräder schafft, beginnt für diese Stromerzeuger in Heidhüsen die Dämmerung. Sie liegen außerhalb aller Vorranggebiete. Die Windräder dürfen zwar weiterbetrieben, nicht aber durch neue ersetzt werden. · © Foto: Michael Wendt

Hoya - Von Michael WendtMan habe jeden Quadratmeter des Landkreises auf seine Eignung als Windpark-Gebiet untersucht, sagte Dietrich Pagels am Dienstagabend bei einer gemeinsamen Sitzung zahlreicher Räte und Bauausschüsse der Samtgemeinde im Hoyaer Gasthaus „Lindenhof“. Der Leiter der Stabsstelle „Regionalentwicklung“ beim Kreis stellte den Entwurf des Raumordnungsprogramms (RROP) vor, das künftig festlegen soll, wo Windenergie-Anlagen errichtet werden dürfen.

Die Vertreter der betroffenen Gemeinden sollten abstimmen, ob und wie sie dazu Stellung nehmen. Drei Gremien vertagten die Entscheidung (siehe Artikel unten). Mit dabei waren die Bauausschüsse aus Bücken, Eystrup, Hilgermissen sowie die Räte Hämelhausen, Hassel, Hoyerhagen und Schweringen, außerdem der Samtgemeinde-Bauausschuss. Samtgemeindebürgermeister Detlef Meyer leitete die Sitzung.

Das aktuell gültige RROP stammt aus dem Jahr 2003. Als der Landkreis 2009 den Entwurf einer Neufassung vorlegte, erntete er vielfach Kritik und Ablehnung. Vier Jahre hat die Überarbeitung gedauert (siehe Artikel links). Mittlerweile sei viel passiert, sagte Dietrich Pagels: Unter anderem habe die Bundesregierung eine Klimaoffensive gestartet. Pagels: „,Windkraft ist im Außenbereich prinzipiell zulässig‘, sagt der Gesetzgeber. Für jede Fläche, die wir nicht dafür ausweisen, brauchen wir gute Gründe.“

Größter Kritikpunkt am ersten Entwurf des neuen RROP waren die vorgesehenen Minimal-Abstände von Windenergie-Anlagen zu Wohngebäuden. Die hat der Kreis auf 500 beziehungsweise 800 Meter erhöht (siehe Kasten „Kriterien“).

„Im Kreistag wurden teilweise noch größere Entfernungen gefordert“, sagte Pagels. Aber dann bliebe viel zu wenig Fläche für Windenergie-Anlagen übrig. Damit wäre das Raumordnungsprogramm so etwas wie ein „Verhinderungsplan“ und hätte vor Gericht keinen Bestand.

Fünf Bereiche in der Samtgemeinde kommen laut dem RROP-Entwurf künftig als Standort für Windparks infrage. Ihre Lage entspricht zumeist den in der Vergangenheit von der Samtgemeinde ausgewiesenen Flächen. Allerdings gibt es Änderungen im Detail.

Ein Beispiel: Die vier 1997 in Hilgermissen errichteten Windräder befinden sich laut Entwurf künftig knapp außerhalb eines Vorranggebiets. „Das waren mit die ersten Anlagen im Kreis überhaupt“, sagte Pagels. Sie dürfen zwar weiterbetrieben werden. Sollten sie aber ausfallen und nicht mehr instandgesetzt werden, dürfen an ihren Standorten keine neuen Anlagen errichtet werden.

Der Bauausschuss der Samtgemeinde stimmte bei zwei Enthaltungen (Helmut Wüste und Burkhard Dieckhoff, beide SPD) für die im Vorfeld der Sitzung erarbeitete Stellungnahme zum RROP. Darin fordert das Gremium Änderungen am Entwurf. Welche genau und wie die Gemeinderäte/-ausschüsse dazu stehen, lesen Sie im unten stehenden Artikel.

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