Beleidigungen und Bedrohungen: Nienburger muss ins Gefängnis
Nienburg - Von Andreas Wetzel. Ein 62-jähriger, arbeitsloser Nienburger muss aufgrund zahlreicher Delikte für ein Jahr ins Gefängnis.
Der Mann hatte sich von Dezember 2015 bis zum Februar 2016 in mindestens 20 Fällen widerrechtlich in diversen Gebäuden in Nienburg aufgehalten und hatte darüber hinaus einen städtischen Angestellten bedroht. Darüber hinaus musste sich der Mann vor dem Nienburger Amtsgericht wegen mehrerer Taten zwischen Dezember 2016 und Februar 2017 verantworten. Der Angeklagte hielt sich mindestens fünfmal unberechtigt in einem Supermarkt in der Langen Straße auf. Zudem beleidigte und bedrohte er einen städtischen Angestellten auf Streife. Alle Straftaten beginn der 62-Jährige unter erheblichem Alkoholeinfluss.
Der Angeklagte hält sich Sommer das ganze Jahr über im Bereich der Nienburger Innenstadt auf und ist für seinen reichlichen Alkoholgenuss bekannt. Solange er einigermaßen nüchtern sei, könne man gut mit ihm umgehen, sagten Zeugen aus. Sobald er jedoch unter dem Einfluss von Alkohol stehe, werde er aggressiv, beleidige seine Mitmenschen und halte sich widerrechtlich in Gebäuden auf – unter anderem trotz Hausverbotes im Bahnhof sowie in der Volksbank-Hauptstelle.
Im Dezember 2016 begegnete Angeklagte dem städtischen Angestellten vor einer Bäckerei in der Langen Straße, wo sich der Angestellte ein Brötchen kaufen wollte. Hier beleidigte der Angeklagte unter Alkoholeinfluss stehend den städtischen Angestellten als Terrorist und versuchte, ihn mit einer Bierflasche zu schlagen. Einen ähnlichen Vorfall gab es in der Langen Straße im Durchgang zum Burgmannshof im Februar vergangenen Jahres, als der städtische Angestellte durch Passanten darauf aufmerksam gemacht wurde, dass im Durchgang zum Burgmannshof ein Mann urinierte. Wie der städtische Angestellte feststellte, handelte es sich um den Angeklagten. Auch hier kam es zum Konflikt, in dem er den städtischen Angestellten erneut als Terrorist bezeichnete und ihm androhte, ihn umzubringen.
Nach Einschätzung eines Gutachters bei der Gerichtsverhandlung ist der Angeklagte hochgradig alkoholabhängig. Er bagatellisiere seine Delikte und rede alles herunter. Durch den langjährigen Alkoholgenuss sei es bei dem Angeklagten bereits zu einer unheilbaren Organschädigung gekommen. Zudem sei die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten herabsetzt. Darüber hinaus besteht bei dem Angeklagten keinerlei Bestreben, seinen Alkoholgenuss eindämmen. Den Angaben des Gutachters zufolge ist der Angeklagte mit seinem Leben, so wie er es führt, zufrieden. Eine Therapiefähigkeit erkannte der Gutachter aufgrund dessen nicht.
Nach der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft insgesamt ein Jahr Freiheitsstrafe, während der Verteidiger von einer nicht vorhandenen Schuldfähigkeit ausging und Freispruch beantragte. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Da der 62-Jährige in den vergangenen Jahren bereits mindestens sieben Eintragungen mit über 30 Straftaten im Bundeszentralregister aufwies, die zumeist einschlägig waren, konnte die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Demzufolge muss der Angeklagte in absehbarer Zeit seine Haftstrafe antreten.