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Brutaler Überfall in Hoya: Prozess wird neu aufgerollt

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Staatsanwalt sitzt hinter einem Stapel Akten
Die Akten des Prozesses zum Angriff auf einen damals 35-Jährigen in Hoya vor zwei Jahren müssen die Richter am Landgericht Verden erneut aufschlagen. © Uwe Anspach

Vor zwei Jahren überfielen vier Männer einen Radfahrer in Hoya und verletzten ihn lebensgefährlich. Der Prozess zu der brutalen Tat wird jetzt neu aufgerollt.

Leipzig/Hoya - von Wiebke Bruns. Der Prozess gegen die vier jungen Männer, die vor zwei Jahren in Hoya einen 35 Jahre alten Radfahrer angegriffen, auf ihn eingeschlagen, eingetreten und ihn lebensgefährlich zurückgelassen hatten, wird neu aufgerollt. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am Donnerstag auf die Revision der Staatsanwaltschaft Verden das auf versuchten Totschlag lautende Urteil des Landgerichts Verden vom 13. Januar 2020 aufgehoben. Ziel der Staatsanwaltschaft war und ist eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.

Gemeinsam auf 35-Jährigen eingeprügelt

Am 9. Mai 2019 war der Radfahrer abends im Bereich des Gymnasiums zufällig auf die vier Angeklagten und einen fünften Täter getroffen. Der fünfte Tatbeteiligte musste sich auf Grund einer Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung in einem Sicherungsverfahren verantworten. Unstrittig war, dass einzig der psychisch kranke Beteiligte dem Opfer die Messerstiche zugefügt hatte. Alle gemeinsam sollen auf den 35-Jährigen eingeprügelt und ihn hilflos zurückgelassen haben. Der Mann hatte überlebt, weil er sich zum nächsten Haus schleppen konnte, dort Hilfe gerufen wurde und der Notarzt sehr schnell vor Ort war.

Strafen zwischen vier und sechs Jahren beantragt

Gegen die anderen vier jungen Männer aus Hassel, Eystrup und Bücken – zum Tatzeitpunkt 16, 17 und 19 Jahre alt – wurde Anklage wegen versuchten Mords erhoben. Aus niedrigen Beweggründen hätten sie versucht einen Menschen zu töten. In der Anklage hieß es: „aus Langweile und um dem Opfer, ihre Macht zu demonstrieren“. Erste Staatsanwältin Dr. Annette Marquardt hatte Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren wegen versuchten Mordes beantragt. Die 3. Große Strafkammer erkannte auf versuchten Totschlag und verhängte Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren.

Revision der Angeklagten verworfen

Drei Angeklagte sitzen seit rund zwei Jahren in Untersuchungshaft. Nur der Jüngste, mittlerweile auch volljährig, ist seit kurzer Zeit wieder auf freien Fuß. Alle zusammen werden sich nach der Entscheidung am Donnerstag vor einer anderen Kammer des Landgerichts Verden verantworten müssen. Die Revision der Angeklagten wurde im August 2020 vom BGH verworfen.

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