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Die Errichtung eines Brauhauses

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Ein großes Ereignis: Brauer hatten sich zusammengetan und ein Brauhaus in der Stadt eröffnet.
Ein großes Ereignis: Brauer hatten sich zusammengetan und ein Brauhaus in der Stadt eröffnet. © Archiv Hische

NIENBURG - Von Heinz-Dieter Hische. Nach wie vor gehört Bier zu den beliebtesten Getränken der Deutschen. Es gibt unzählige Marken und Varianten. Und das obwohl die Zahl der kleinen Brauereien im Vergleich zu früheren Zeiten stark abgenommen hat.

Was ein Bier – damals in Nienburg auch Broyhan genannt – beinhalten darf, ist allerdings klar geregelt. Seine Bestandteile sind Hopfen, Malz und Wasser. Die Gerste, aus der Malz hergestellt wird, wuchs fast überall in der Gegend von Nienburg und auch um Nienburg herum. Schon bald verbreitete sich die Herstellungsart, des schmackhaften, kohlensäurehaltigen und leicht alkoholhaltigen Getränks, in der ganzen Welt. Trotz des riesigen Angebotes an durstlöschenden Flüssigkeiten ist das Bier über die Jahre absoluter Sieger geblieben.

Auch für die Landesherren war das Bierbrauen eine lohnende Einnahmequelle. Viele Bauern und auch viele Ackerbürger in den größeren Orten, brauten ihr eigenes Bier. Für die Braugenehmigung hatten sie eine Abgabe an die Landesherren zu entrichten. In den meisten Fällen, so war das nun einmal in früheren Zeiten, bekamen die „Bierbrauer“ eine Auflage, dass das Bier nicht in den Handel kommen durfte, sondern nur im eigenen Haushalt verbraucht werden durfte. Auf dem Lande war das Bierbrauen eine reine Nebenbeschäftigung, jedoch gab es in den größeren Orten schon so eine Art „Gilde“ die sich ausschließlich mit der Bierherstellung beschäftigte. Dem Brauer, drohten empfindliche Strafen, wenn er sich nicht an die Anordung der Obrigkeiten hielt. Ja, bereits damals gab es unter anderem sogar das Gebot, das Brauen von Bier ganz einzustellen.

inzustellen. Es ist schon reichlich erstaunlich, dass gerade bei der Bierherstellung die Landesherren einen großen Einfluss auf die Brauer hatten. In der Brauordnung des Herzogs Ernst von Braunschweig und Lüneburg aus dem Jahre 1598 für die Nienburger Brauer, wird einige Male an die Brauordnung erinnert. Seit jener Zeit sind von fast allen Landesherren solche Ordnungen an die Brauer ergangen. Die sehr genau abgefassten Anordnungen auf die Beschaffenheit der Gerste, des Malzes und des Wassers und das Probieren des Bräus durch beeidigte Personen und viele weitere Einzelheiten mehr, zählte zu den Auflagen. Dieses alles ließ manch einem, der davon gehört hatte, Zweifel aufkommen, ob es mit der Reinhaltung des Getränks immer richtig zuging.

Auch die Brauordnung des Herzogs Georg Wilhelm aus dem Jahre 1697 für die Nienburger Brauer enthält genaue Anordnungen, zur Herstellung eines einwandfreien Bieres. Auch die Ausfuhr des Bieres in benachbarte Dörfer war größtenteils nicht gestattet. Insgesamt enthält die Brauordnung aus diesem Jahr 27 Paragraphen, die sowohl von den Braumeistern als auch von den Brauknechten zu beachten waren. Beispielsweise enthielt der Paragraph 24 die Auflassung: „Es sollen von den Brauern in Nienburg alle Jahre zwei geschworene Gildemeister erwähnt werden, welche darauf mit Aufsicht tragen, das dieser unserer Verordnung nachgegangen werde, und es sollen solche geschworenen Gildemeister ein Jahr dieses Amt verwalten und ihrer Verrichtung halber von Bürgermeister und Rat zu Nienburg einen Eid dahin ablegen, dass sie des Braueramts Nutzen nach Möglichkeit befördern, in allen gehörige Aufsicht tragen über die ihnen anvertrauen Braueramt zugehörigen Gelder“.

Trotz dieser Verordnung ging das Brauen von Bier in der Stadt Nienburg immer mehr zurück. Das Brauen war eine sehr zeit- und arbeitsaufwendige Angelegenheit, die den für die Stadt Nienburg zugelassenen 40 Brauern nicht die erforderlichen Einnahmen brachte. Letztendlich traten alle Nienburger Brauer zusammen und errichteten an der Langen Straße im Jahre 1717 ein Brauhaus. In jener Zeit kannte man in den Haushalten auf dem Lande und teilweise auch in den Städten, neben den selbst hergestellten Säften und dem Bier, nur zwei Getränke. Das waren Wasser und Milch. Wein war zu jener Zeit zwar schon bekannt, aber nur wenige Menschen konnten sich diesen leisten.

Anders sah es mit dem Bier aus. Dieses leicht alkoholische Getränk spielte neben Wasser und Milch in unserem Heimatraum nicht nur in den Haushalten, sondern auch im öffentlichen Leben eine große Rolle. Es galt sogar weithin als Zahlungsmittel, ja selbst Strafen konnten mit Bier abgegolten werden. Bei diesem Bier, in unseren Landen, handelte es sich um das sogenannte Braunbier, das in der Hauptsache aus Gerste bereitet wurde. Die heutigen Biertrinker würden sich schütteln, setzte man ihnen heute so ein Getränk vor. Da Gerste bei uns überall angebaut werden konnte, stand der Hauptbestandteil für unser Bier den Bewohnern der Grafschaft Hoya reichlich zur Verfügung. Bier war zu jener Zeit aber auch nicht billig und es gab schon damals reichlich Leute, die sich das Bier nicht leisten konnten und weiterhin mit Milch und Wasser auskommen mussten. Nach einem Lagerbuch aus dem Jahre 1690 gab es in dem kleinen Ort Drakenburg, in dem damals 65 Steuerzahler wohnten, zehn Bierbrauer, diese betrieben Landwirtschaft und nebenbei brauten sie Bier. Bier für den Eigenbedarf.

Auch in kommenden Ausgaben sollen im BlickPunkt zum Sonntag wieder historische Stadtbilder zu sehen sein, verbunden natürlich mit der aktuellen Ansicht. Eine Aktion, die selbstverständlich für alle BlickPunkt-Leser geöffnet ist. Sie haben auch eines dieser schönen historischen Fotos? Und wissen möglicherweise eine nette Begebenheit zu dem jeweiligen Motiv zu berichten? Dann am besten mit der BlickPunkt-Redaktion unter Tel. 05021/960831 in Verbindung setzen oder gleich vorbeischauen beim BlickPunkt an der Langen Straße 3. Es wäre doch zu schade, wenn die vielen Eindrücke der Zeitzeugen aus der jüngeren Nienburger Vergangenheit verloren gingen.

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