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„Das ist staatlicher Unsinn“

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Oberstleutnant a.D. Jürgen Huxholl mit seiner modernen Gasbrennwert-Anlage.
Oberstleutnant a.D. Jürgen Huxholl mit seiner modernen Gasbrennwert-Anlage. © -

Hoya - HOYA (kap) · Jürgen Huxholl hat eine feste Meinung, was gewisse Gesetze in Deutschland betrifft: „Für mich steht der Schornsteinfeger für staatlichen Unsinn.“ Doch es ist nicht der „Kaminkehrer“ an sich, der ihm missfällt, sondern das so genannte „Schornsteinfegermonopol“. „Bei einer modernen Heizanlage wie ich sie habe, ist der Schornsteinfeger überflüssig“, ist sich der Oberstleutant a.D. aus Hoya sicher, denn die „pure Prüfung ohne eine Korrektur-Verpflichtung“ bringe nichts.

„Ein Schornsteinfeger kann und darf keine Reparaturmaßnahmen ergreifen. Für mich ist ein Beruf mit diesem Auftrag sinnlos“, sagt Huxholl. Das sieht Bezirksschornsteinfeger (BSM) Holger Kranz ganz anders. Er sagt: „Eine Überwachung muss neutral geschehen. Wenn ich nach einer Wartung Mängel feststellen würde, müsste ich mir ja selber schlechte Arbeit bescheinigen.“

2005 hatte sich Huxholl eine moderne Gasheizung von einem Fachmann einbauen lassen. Diese fällt nach Angaben von Holger Kranz unter die Kehr- und Überprüfungsverordnung, vom Bundestag neu verabschiedet am 16. Juni 2009. An dieser „raumluftunabhängigen Feuerstätte“ muss nach dem Gesetz alle zwei Jahre eine Abgaswegüberprüfung erfolgen. Kranz nahm die Abnahme vor und überprüfte die Feuerstelle in den gesetzlich vorgegebenen Abständen. Nach der jüngsten Prüfung (2009) verweigerte Jürgen Huxholl die Zahlung der Überprüfungsgebühr von 42,04 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) und schickte Kranz einen Brief, in dem er ihm vorwarf: „Sie haben festgestellt, dass bei ihren Messungen wie immer keinerlei Abweichungen von den vorgeschriebenen Messwerten vorlagen. Dieses wussten wir beide schon, bevor sie mein Haus betreten hatten; denn meine moderne Heizanlage (Brennwert) wird regelmäßig fachkundig gewartet. Damit entfällt für sie die Möglichkeit der Rechnungsstellung, weil schon alles umfassend erledigt war, was zur Schonung der Umwelt, der Betriebssicherheit der Heizanlage und Kostenreduzierung von Energie nötig waren.“

Die Überprüfung einer Gasbrennwert-Anlage durch einen Schornsteinfeger sei trotzdem vom Gesetzgeber vorgeschrieben, erklärte Kranz auf Nachfrage: „Ich habe mich an die Gesetze zu halten, und es geht ja auch um seine Sicherheit.“

Durch die Überprüfung der Abgaswege sichere er ab, dass keine Gase unbemerkt ins Haus gelangen würden, erklärt Kranz, der im Durchschnitt an zehn Prozent seiner überprüften Anlagen Mängel findet. Huxholl meint, dass das ein Heizungsfachmann genauso gut könne. Dieser müsse gesetzlich dazu verpflichtet werden. Der Hausbesitzer spare dann die gesamten Kosten und Gebühren des Schornsteinfegers.

2005 hätte es nach Aussage des BSM in Deutschland nur fünf Kohlenmonoxid-Tote gegeben, in Frankreich wären es 400 gewesen. Bundesweit würden Schornsteinfeger jährlich mehr als eine Million Mängel an Feuerungsanlagen entdecken. Diese Zahlen sprechen laut Kranz für das deutsche Schornsteinfegerwesen.

Bislang glaubte sich Jürgen Huxholl mit seinem Widerstand gegen die Tätigkeit der Schornsteinfeger allein. Bis er im Internet auf Gleichgesinnte stieß. Er entdeckte die „Interessengemeinschaft für ein zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen“. Auf http://www.schornsteinfegermonopol.de informieren sich Interessierte unter anderem über die Gesetzeslage. Teilweise geht es dort sehr polemisch und reißerisch zu. Auch Kranz kennt die Kritik an seiner Zunft: „Es ist schon haarig, in welche Ecke man da teilweise gedrängt wird.“ Im Dialog mit Huxholl muss er Schimpftiraden nicht fürchten – die Gesprächsbasis ist neutral und an der Sache selbst orientiert.

Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz erhält jeder Kunde in den kommenden Monaten einen Feuerbestättenbescheid zugesandt, erklärt der BSM. In diesem werde festgelegt, in welchen Abständen und Zeiträumen die notwendigen Arbeiten an den Feuerungsanlagen durchzuführen sind. Wer mehr Informationen über den Schornsteinfeger sucht, wird laut Kranz bei der Arbeitsgemeinschaft Schornsteinfeger Landkreis Nienburg im Internet fündig:

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