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Kriminelle Karriere von abgelehntem Asylbewerber führt zu Freiheitsstrafe

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Zweimal innerhalb eines Monats soll der Angeklagte in Geschäften an der Langen Straße gestohlen haben. Foto: ru
Zweimal innerhalb eines Monats soll der Angeklagte in Geschäften an der Langen Straße gestohlen haben. © ru

Nienburg - Ein 23-jähriger Mann aus Syrien ist vom Amtsgericht Nienburg zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe wegen Handels mit Ecstasy-Tabletten und mehrerer Diebstahlsdelikte verurteilt worden. Der junge Mann war im September 2015 nach Deutschland gekommen und hatte danach seine kriminelle Karriere begonnen.

Im Einzelnen wurde ihm vorgeworfen, im April 2017 unter dem Einfluss von Ecstasy Auto gefahren zu sein. In diesem Zusammenhang fand die Polizei bei ihm 32 Tabletten, die er kurz zuvor mit dem Ziel des Weiterverkaufs erworben hatte.

Im Mai desselben Jahres soll der heute 23-Jährige am Freibad in Wietzen ein abgeschlossenes E-Bike im Wert von 5 000 Euro entwendet haben. Im selben Monat versuchte er, gemeinsam mit einem Kumpanen in einer Parfümerie an der Langen Straße in Nienburg ein Parfüm zu klauen, was allerdings misslang, da sie beobachtet wurden. Dafür stahlen sie in einem Supermarkt an der Hannoverschen Straße diverse Spirituosen im Wert von etwa 150 Euro. Schließlich entwendete der Angeklagte in einem Optikergeschäft - wieder an der Langen Straße - im Juli 2017 eine Brillenfassung im Wert von 170 Euro.

In der Gerichtsverhandlung räumte der Angeklagte alle ihm zur Last gelegten Taten ein. So waren keine weiteren Zeugenaussagen nötig. Der Vorsitzende Richter fragte den Angeklagten, was er denn unternehmen wolle, um nicht wieder straffällig zu werden. Der 23-Jährige wolle sich bei den Geschädigten entschuldigen und um Verzeihung bitten. Konkrete Maßnahmen wie die Teilnahme an Sprachkursen, um sich besser integrieren zu können, oder die Aufnahme von Arbeit nannte er nicht.

Zu den Hintergründen seines Lebens in Nordafrika schilderte der Syrer, dass er in einem Kinderheim groß geworden ist. Da er in seinem Heimatland keine Perspektive gehabt habe, wollte er schon früh nach Europa flüchten. Seit 2011 habe er mehrmals versucht, über das Mittelmeer nach Italien zu gelangen. Einmal sei das Boot gekentert und die Insassen nach Syrien zurückgebracht worden. Als die Flucht dann schließlich gelang, wurde er in Wietzen untergebracht. Ein gestellter Asylantrag ist bereits im Frühjahr 2016 abgelehnt worden.

Im Oktober 2017 ist der Angeklagte dann erstmals wegen Diebstahls verurteilt worden. Mittlerweile ist er rechtskräftig ausreisepflichtig. Eine Abschiebung war bislang nicht möglich, da er keinen Ausweis besitzt und nicht greifbar war. Da der 23-Jährige in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat, kann er keine Sozialleistungen beanspruchen.

Zum Fahrraddiebstahl in Wietzen sagte er, dass nicht er das E-Bike entwendet habe, sondern ein Bekannter. Der junge Mann habe nur versucht, das Schloss zu knacken, was ihm aber nicht gelungen sein soll. Da ihm der Diebstahl nicht nachzuweisen war, wurde er nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Begünstigung verurteilt.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme beantragte die Staatsanwaltschaft für die jetzt angeklagten Delikte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und unter Einbeziehung der bereits verurteilten Delikte weitere zwei Monate. Für die Staatsanwaltschaft kam eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr in Frage. Der Angeklagte habe keinerlei Bindung in Deutschland und sich damit allen Vollstreckungsmaßnahmen entzogen. Auch eine positive Sozialprognose konnte nicht gegeben werden. Die Verteidigung beantragte eine Bestrafung auf Bewährung.

Das Gericht schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den jungen Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Normalerweise wäre der Haftbefehl aufgehoben worden. In diesem Fall erließ das Gericht einen neuen wegen Fluchtgefahr. Nach kurzer Beratung nahm der Angeklagte das Urteil an. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, kann die Ausländerbehörde nunmehr die Abschiebung organisieren. Ein Ersatzausweis liegt vor.  

wz

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