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Diebstahl: Keine Bewährung für Nienburger aufgrund von Vorstrafen

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Das Landgericht in Verden.
Das Landgericht Verden verurteilte den Nienburger zu sechs Monaten Haft. © dpa

Aufgrund von Vorstrafen kommt für einen Nienburger eine Bewährung nicht mehr in Betracht. Das Landgericht in Verden verurteilte den 34-jährigen Drogensüchtigen wegen Diebstahls zu sechs Monaten Haft. Umziehen muss er nicht. Er sitzt bereits wegen anderer Straftaten.

Verden/Nienburg – von Wiebke Bruns. Nach der Kindheit in russischen Waisenhäusern war das Leben in Deutschland eine Chance für den chronisch kranken Angeklagten, der sich in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Verden verantworten musste. Doch in Nienburg rutschte der 34-Jährige ab in die Drogensucht. Daraus folgten diverse Straftaten. Aktuell sitzt er bereits in Haft. Weitere sechs Monate kommen nun noch dazu.

Angeklagter hat Urteil des Amtsgerichts angefochten

Angefochten hatte der Angeklagte ein Urteil des Amtsgerichts Nienburg vom 8. September 2020. Zu fünf Monaten ohne Bewährung wegen Diebstahls in zwei Fällen war er dort verurteilt worden. In einer Drogerie der Kreisstadt hatte er am 26. November 2019 Parfüm im Wert von rund 300 Euro geklaut und bei einem Discounter am 30. März 2019 Ware für 90 Euro. Rasierklingen, Kosmetika und Zigaretten, vermutlich um diese weiterzuverkaufen. Ein gestohlenes Paket Butter dürfte für ihn gewesen sein. Die Taten wurden nicht bestritten. Es ging ihm nur um die Strafhöhe.

16 Einträge im Bundeszentralregister

Von 2016 bis Juni 2020 hat es der 34-Jährige bereits auf 16 Einträge im Bundeszentralregister gebracht. In den ersten drei Jahren waren es immer wieder Geldstrafen. Im April 2018 gab es mit einer 22-monatigen Freiheitsstrafe den ersten Schuss vor den Bug. Aktuell verbüßt er zwei Jahre und einen Monat Haft. Eine Gesamtstrafe aus mehreren Verurteilungen. Dabei ging es auch um den Besitz von Betäubungsmitteln. Sogar im Knast war er mit einer ganz geringen Menge erwischt worden.

Drogentherapie abgebrochen

Einen Therapieversuch gab es bislang, doch seine damalige Freundin, die ebenfalls schwer drogenabhängig sein soll, habe ihn in Telefonaten immer wieder gedrängt, nach Hause zu kommen. Damit begründete er den Abbruch der Drogentherapie. „Ich bereue das jeden Tag“, übersetzte eine Dolmetscherin seine Aussage.

Es habe sich um eine Fachklinik im Pfälzerwald gehandelt, die sprachlich gut für Osteuropäer geeignet sei, erklärte Verteidigerin Elke Vieregge-Bruns. „Logisch war, dass er wieder straffällig werden musste, weil er heroinabhängig war“, verdeutlichte sie eine weitere Folge des Therapieabbruchs. „Er sagt, es tut ihm leid, aber es gab keinen Ausweg aus diesem ewigen Kreislauf“, so die Juristin. Was seinen noch offenen zweiten Asylantrag angeht, habe sie wenig Hoffnung.

„Ich bin nach wie vor der Meinung, dass jeder Drogenabhängige in erster Linie krank ist“, so die klare Haltung von Staatsanwältin Silvia Lühning. Das Problem seien bei dem 34-Jährigen die vielen Vorstrafen und eine Therapieeinrichtung zu finden.

Sechsmonatige Freiheitsstrafe

„Er ist krank“, betonte Lühning. Und wenn der Angeklagte auch geständig ist und das Diebesgut sichergestellt werden konnte, so könne die Freiheitsstrafe nicht guten Gewissens zur Bewährung ausgesetzt werden. Unter Einbeziehung noch offener Strafen beantragte sie eine sechsmonatige Freiheitsstrafe und die wurde kurz darauf von der 5. Kleinen Strafkamme verhängt.

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