1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Nienburg

Nienburger Einzelhandelskonzept greift erstmals

KommentareDrucken

Das Einzelhandelskonzept der Stadt soll unter anderem für weniger Ladenleerstand in der Innenstadt sorgen.
Das Einzelhandelskonzept der Stadt soll unter anderem für weniger Ladenleerstand in der Innenstadt sorgen. © Leif Rullhusen

NIENBURG - von Leif Rullhusen. Nienburgs Einzelhandelskonzept führt erstmals zu einer Bebauungsplanänderung. Der Bauausschuss der Stadt stimmte einem entsprechenden Vorschlag der Stadtverwaltung zu, um den Einzelhandel in der Innenstadt zu schützen.

NIENBURG - von Leif Rullhusen. Erstmals greift das Einzelhandelskonzept der Stadt Nienburg. Jahrelang beschäftigte es als Papiertiger Stadtverwaltung und Politik. Nun führt es zu einer Bebauungsplanänderung. Es gebe Anzeichen, die darauf hindeuten, dass sich im Bereich der Celler Straße und der Straße Am Mußriedegraben in der Kreisstadt Einzelhandel mit einem sogenannten zentrumsrelevanten Sortiment ansiedeln wolle, erläuterte Claas Bigos, Leiter des Sachgebietes Stadtplanung und Umwelt, am Donnerstagabend im Stadtentwicklungsausschuss. Genau solche Ansiedlungen, die Nienburgs Innenstadt beziehungsweise deren Einzelhandelsgeschäfte schwächen, soll das Konzept verhindern. Nach dem derzeit noch gültigen Bebauungsplan ist das grundsätzlich mit einer Geschossfläche von bis 1500 Quadratmetern möglich – widerspricht jedoch den Empfehlungen des Einzelhandelskonzept, das diesen Bereich als Sondergebiets- und Fachmarktstandort einstuft. Um dem gerecht zu werden, empfahl die Stadtverwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung am Donnerstagabend eine entsprechende Bebauungsplanänderung und stieß auf offene Türen. Sämtliche Fraktionen stimmten zu und bekräftigten die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme. „Wir dürfen Konzepte nicht nur aufstellen, sondern müssen sie auch leben“, betonte Dietmar Thomsik (WG). Es sei gut, dass die Stadt mitwirke, Dinge in die richtige Richtung zu lenken, pflichtete Sozialdemokratin Anja Altmann bei. Und Grünen-Fraktionschef Peter Schmithüsen freute sich, dass sich das Einzelhandelskonzept nun erstmals auswirke. Allerdings könne der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, für die Stadt finanzielle Konsequenzen haben. Da dieser die zulässige Nutzung des betroffenen Grundstückes einschränke und damit den Wert mindere, könne die Stadt entschädigungspflichtig werden, erläuterte Bigos.

Auch interessant

Kommentare