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Fall Rettberg: Angeklagter als verurteilter Mörder in Haft

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Landkreis Nienburg - Von Wiebke Bruns. 35 Jahre nach dem Mord an Wilhelm Rettberg in Nienburg steht ein Mann vor Gericht. Andreas W. wird der Mord an dem damals 49-Jährigen vorgeworfen. Bereits seit 30 Jahren sitzt er wegen eines anderen Mordes in Haft.

Vor 30 Jahren wurde am Landgericht Verden ein damals 26 Jahre alter Mann aus Stöckse (Kreis Nienburg) wegen Mordes verurteilt. Auf Grund dieses Falls hatte im Jahr darauf der Bundesgerichtshof im Rahmen einer erfolglosen Revision die DNA-Analyse in einem Grundsatzurteil als zulässig erklärt. 

Lebenslänglich lautete das Strafmaß und noch immer sitzt der Mörder in Haft. Ab dem 8. Mai steht der inzwischen 55-Jährige wieder in Verden vor Gericht. Erneut wegen Mordes. Er soll 1984 in Nienburg den Angler Wilhelm Rettberg erschlagen haben.

Brutaler Mord in Stöckse

Bei dem Prozess im Jahr 1989 ging es um den Mord an einer 78-Jahre alten Frau aus der Nachbarschaft von Andreas W.. Am Morgen des 24. Juni 1988 war ihr blutüberströmter Leichnam in dem von ihre alleine bewohnten Haus in Stöckse von Nachbarn entdeckt worden. Als Täter wurde der zum Tatzeitpunkt 25-Jährige ermittelt.

Wie die Schwurgerichtskammer damals mit Urteil feststellte, hatte der vorbestrafte Andreas W. nach einem Discobesuch nachts nach seinem Hund gesucht und war dabei auf die Idee gekommen, bei der Witwe einzubrechen. Er durchsuchte das Haus und weckte damit die Frau. Als diese auf Andreas W. traf, drängte er sie in Schlafzimmer und warf sie aufs Bett, so die damaligen Feststellungen des Landgerichts. Dabei schob sich das Nachthemd der Frau nach oben, was den Täter erregte. Der damals 25-Jährig verklebte dem Opfer den Mund mit einem Klebeband, fesselte ihre Hände und vergewaltigte die wehrlose Frau.

DNA-Gutachten noch umstritten

Wie das Landgericht damals weiter feststellte, entschloss er sich aus Angst vor Entdeckung, die Frau zu töten und stieß ihr ein Messer ins Herz. Dann durchsuchte er weiter das Haus, fand Schmuck und versuchte das Haus in Brand zu setzen, um Spuren zu verwischen, was aber nicht vollends gelang.

Das Landgericht hatte ein Londoner Labor mit einem DNA-Gutachten beauftragt. Damals noch eine umstrittene und im Gegensatz zu heute alles andere als gängige Methode. Andreas W. wurde überführt. Gestanden hatte er laut dem späteren Urteil des Bundesgerichtshofes nur die Vergewaltigung und den gestohlen Schmuck. Schuldig gesprochen wurde er wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie wegen Diebstahls und versuchter Brandstiftung.

Entscheidender Hinweis nach „Aktenzeichen xy“

Kommende Woche geht es dann um einen Mord, den er vier Jahre zuvor am Ufer der Weser in Nienburg begangen haben soll. Als „Cold

Wilhelm Rettberg starb beim Angelausflug 
Wilhelm Rettberg starb beim Angelausflug © -

Case“-Fall wurde dieser mehr als drei Jahrzehnte später neu aufgerollt. DNA-Spuren scheint es nicht zu geben, sonst hätte man Andreas W. viel früher ermittelt. Den entscheidenden Hinweis sollen die Ermittler nach einem Bericht in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen xy“ bekommen haben.

Lange suchen musste die Polizei nach dem Verdächtigen dann zumindest nicht mehr, denn Andreas W. sitzt seit der Verurteilung vor 30 Jahren in Haft. 

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