1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Nienburg
  4. Grafschaft Hoya

„Hakenkreuz-Glocke“: Kapellenvorstand stellt keinen Strafantrag

KommentareDrucken

Nach der Flex-Aktion ist das Hakenkreuz auf der Glocke verschwunden.
Nach der Flex-Aktion ist das Hakenkreuz auf der Glocke verschwunden. © Lechler/Landeskirche Hannover

Schweringen/Hannover - Die Landeskirche Hannovers hat sich am Mittwoch zur „Hakenkreuz-Glocke“ in Schweringen geäußert - Unbekannte hatten ein umstrittenes Hakenkreuz abgeflext und damit einer Diskussion ein Ende bereitet, die das Dorf zuletzt beschäftigt hatte. „Natürlich ist es zunächst einmal zu begrüßen, wenn es ein Hakenkreuz weniger gibt“, wird Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch in einer Mitteilung zitiert.

Ob nach der Flex-Aktion ein Strafverfahren eingeleitet werde, stünde derzeit noch nicht fest, heißt es weiter. Das Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers habe am Mittwoch zusammen mit den Verantwortlichen im Sprengel Hannover und im Kirchenkreis Nienburg über das Vorgehen beraten.

Mainusch, der Leiter der Rechtsabteilung im Landeskirchenamts, sagte: „Es muss jetzt geprüft werden, ob es sich bei dem Vorfall in Schweringen um eine strafbare Sachbeschädigung handelt.“ Der Kapellenvorstand in Schweringen als Eigentümer der Glocke habe gegenüber Superintendent Martin Lechler mehrheitlich deutlich gemacht, dass er keinen Strafantrag stellen werde. „Es bleibt aber abzuwarten, ob die zuständige Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht und von sich aus Ermittlungen einleitet.“

Flex kein Mittel zur Vergangenheitsbewältigung

Einschränkend zur Befürwortung der Vernichtung des NS-Symbols fügte Mainusch hinzu: „Aus unserer Sicht hat die eigenmächtige Entfernung des Hakenkreuzes und des Schriftzugs den Aufarbeitungsprozess eher erschwert als vorangebracht.“ Eine Flex sei nicht das geeignete Mittel, um Vergangenheitsbewältigung zu betreiben. Daher seien die Verantwortlichen in der Kirchengemeinde nun in der Pflicht, diesen Prozess auf andere Weise fortzuführen. „Als Landeskirche sind wir gerne bereit, diesen Prozess zu begleiten und zu unterstützen.“

Die Landeskirche kündigte in ihrer Mitteilung an, die beschädigte Glocke durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen, um festzustellen, wie schwerwiegend die Beschädigung ist.

Lesen Sie dazu auch einen Kommentar von Redakteur Michael Wendt: Unnötig Porzellan zerschlagen

Auch interessant

Kommentare