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Heemsen: Stiefonkel missbraucht Siebenjährige

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Heemsen – Von Andreas Wetzel. 2012 hat ein Mann aus der Samtgemeinde Heemsen nach Überzeugung des Nienburger Schöffengerichts seine damals sieben Jahre alte Stiefnichte sexuell missbraucht. Für die Tat hat das Gerichte den heute 38 Jahre alte  Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Vor nicht ganz acht Jahren, im Sommer 2012, war die Siebenjährige zu Besuch im Haushalt des Angeklagten. Sie war dorthin gefahren, weil er ihr ein Kaninchen versprochen hatte. In der Wohnung hatte sich das Mädchen schlafen gelegt. Sie wurde geweckt, weil der Angeklagte auf ihr lag und den Geschlechtsverkehr vollzog. Das Mädchen habe sich gewehrt. Sie wollte ihren Peiniger, der schließlich von ihr abließ, wegdrücken, so die Schilderung vor Gericht.

Nach der Tat setzte der damals 30-Jährige das Opfer unter Druck und bedrohte es mit den Worten: „Wenn du was sagst, klatsche ich dich gegen die Wand!“ So schwieg das Mädchen über die Jahre. Für ihr Schweigen erhielt sie ein Kaninchen und ein gebrauchtes Handy. Erst vor etwa einem Jahr kochte die Geschichte in ihr wieder hoch und sie offenbarte sich.

In der Verhandlung wurde auch die Mutter des Opfers gehört. Am fraglichen Tattag war ihr aufgefallen, dass sich im Slip der Tochter Blut befunden habe. Dem habe sie aber keine Bedeutung beigemessen und daher auch nicht weiter darauf reagiert. Heute könne sie sich erklären, was es damit auf sich gehabt

habe.

Der Angeklagte selbst schwieg in der Gerichtsverhandlung. Er ließ sich durch einen Verteidiger vertreten.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der die Frage der Glaubwürdigkeit des heute 15-jährigen Opfers eine große Rolle spielte, beantragte die Staatsanwaltschaft aufgrund von schweren sexuellen Missbrauchs von einem Kind eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Erschwerend in Gewicht fiel, dass der Angeklagte erst im Juni vergangenen Jahres wegen eines gleichgelagerten Deliktes, dem zweimaligen Missbrauch seiner Stieftochter, zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.

Die Verteidigung hielt in ihrem Plädoyer die Aussage des Opfers für unglaubwürdig und beantragte einen Freispruch.

Das Schöffengericht schloss sich mit seinem Urteil letztlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Es beurteilte die Aussage des Opfers als glaubwürdig, denn das Mädchen habe sich noch an Details des Tatortes und der getragenen Bekleidung erinnert. Diese Fakten habe sie sich nicht ausdenken können.

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