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Hoya: Warenempfang war nicht zu beweisen

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Hoya - Von Andeas Wetzel. Ein 29-jähriger Mann aus Hoya musste sich vor dem Nienburger Amtsgericht verantworten, weil er im Oktober 2017 über ein Internet-Auktionshaus ein ferngesteuertes Spielzeugauto gekauft, dieses aber nicht bezahlt hatte.

Der Geschädigte hatte das Spielzeugauto an den 29-Jährigen per Post geschickt, dieser aber anschließend den Kaufpreis von 150 Euro nicht bezahlt. Daraufhin erstattete der Verkäufer Anzeige.

Bei der Gerichtsverhandlung spielte es eine entscheidende Rolle, ob der Angeklagte die Ware erhalten habe oder nicht. Dieser sagte, er habe die Ware nicht in Empfang genommen. Daher habe er auch nicht bezahlt. Aus diesem Grunde setzte das Gericht den ersten Termin aus und lud zu einem neuen Termin den Postzusteller vor, der die Ware ausgehändigt haben wollte. 

Beim zweiten Termin war der Postzusteller den allerdings nicht erschienen, sodass seine Aussage, die er bei der Polizei gemacht hatte, verlesen wurde. In der Aussage hatte der Postzusteller angegeben, dass er sich üblicherweise den Personalausweis des Empfängers zeigen und den Empfang auf seinem Elektronikgerät quittieren ließe. Diese Empfangsbescheinigung wurde in Augenschein genommen, allerdings war die Unterschrift nicht zu entziffern.

Entscheidende Bedeutung kam der Angabe des Postzustellers zu, dass er „mit großer Sicherheit“ die Ware an den Angeklagten ausgehändigt habe. Diese Aussage reichte dem Gericht nicht aus. Die Aussage „Mit großer Wahrscheinlichkeit“ könne letzte Zweifel nicht ausräumen. Daher wurde zu Gunsten des Angeklagten entschieden und dieser vom Vorwurf des Betruges freigesprochen.

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