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Hoyaer Jägerschaft klärt über das richtige Verhalten nach einem Unfall auf

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Hegeringsleiter Klaus Twietmeyer (links) und Lars Grasmeder aus Bücken sind als Jäger das ganze Jahr über im Dienst – zu jeder Tag- und Nachtzeit.
Hegeringsleiter Klaus Twietmeyer (links) und Lars Grasmeder aus Bücken sind als Jäger das ganze Jahr über im Dienst – zu jeder Tag- und Nachtzeit. © Rebecca Göllner-Martin

Hoya – Binnen Sekunden kann es geschehen, ein Reh läuft auf die Straße, das Bremsen ist nicht mehr möglich. Es kommt zum Zusammenstoß. Und dann? Wie reagiere ich in einem solchen Fall?

Die Frage stellten sich kürzlich auch die Mitglieder einer Facebook-Gruppe aus der Samtgemeinde, als es zwischen Warpe und Bücken zu einem Wildunfall gekommen ist. Hegeringsleiter Klaus Twietmeyer und Jäger Lars Grasmeder aus Bücken klären über das richtige Verhalten auf.

„Die Polizei zu rufen, geht eigentlich immer“, meint Klaus Twietmeyer. Denn zumindest im Landkreis Nienburg würden dort die Unterlagen und Pläne zu den einzelnen Revieren vorliegen, sodass die Beamten den verantwortlichen Jagdpächter verständigen könnten. Es sei ihm bewusst, dass nicht jeder Autofahrer darüber Kenntnis habe, welcher Jäger für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist. Am Unfallort selbst dürften auch die Weidmänner neben der Polizei dann den Schaden aufnehmen und dokumentieren, damit die Unfallbeteiligten das Geschehene ihrer Versicherung melden können.

Besonders unfallträchtig seien in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya die Strecken zwischen Bücken und Warpe, zwischen Bücken und Helzendorf sowie von Hoya in Richtung Martfeld. Etwa zehn bis fünfzehn Mal im Jahr würden die zuständigen Revierpächter nach einem Wildunfall hinzugerufen – zu jeder Tag- und Nachtzeit.

Jäger und Polizei auch informieren, wenn kein Schaden am Auto sichtbar ist

„Es macht keinen Sinn, das Rehwild an diesen Standorten zu bejagen“, meint Lars Grasmeder. Sei dieses verscheucht, würde das Nächste nachrücken. Das Maß der Dinge sei in solchen Fällen, aufmerksam und mit einer angepassten Geschwindigkeit zu fahren. An vielen Stellen würden zudem Straßenschilder auf einen erhöhten Wildwechsel hinweisen.

Passiert es doch einmal und ein Unfall ist unvermeidbar, sei es wichtig, dass sogenannte Fallwild zu orten. Nicht immer sei es der Fall, dass dieses an Ort und Stelle verende. „Auch wenn an dem eigenen Auto kein Schaden zu sehen ist, bitte immer beim Jäger oder der Polizei melden“, lautet Grasmeders Appell. Alles andere sei Tierquälerei.

Die Jäger würden sich dann auf die Suche nach dem angefahrenen Tier machen, oftmals mithilfe eines ausgebildeten Hundes. Der Vierbeiner sei, besonders in Nachtstunden, wenn es dunkel ist, schneller in der Lage, das Fallwild ausfindig zu machen.

Nach einem Fund würden die toten Tiere entsorgt. „Das Fleisch darf nicht mehr verwendet werden“, machen Twietmeyer und Grasmeder klar. Entweder würde der Kadaver dann im Revier bleiben, um dort den Aasfressern als Futter zu dienen, oder er würde einer speziellen Tierkörperentsorgungsfirma zugeführt. „Fallwild dürfen Jäger kostenlos abgeben“, sagt Twietmeyer. Ein Autofahrer, der in einen Wildunfall verwickelt sei, dürfe unter keinen Umständen das tote Tier selber mitnehmen. „Das ist Wilderei“, erklärt er.

Von Rebecca Göllner-Martin

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