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Ladendiebe verurteilt

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Hoya/Eystrup - Von Andreas Wetzel. Drei Ladendiebe im Alter von 23, 29 und 33 Jahren, die im November 2015 und Januar 2017 in Hoya und Eystrup Elektrogeräte und Zigaretten entwendet hatten, mussten sich jetzt vor dem Amtsgericht in Nienburg verantworten und wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die drei Männer hatten im November 2015 einen Baustoffhandel in der Bücker Straße in Hoya aufgesucht und zwei der drei Männer hatten im Geschäft eine Kettensäge sowie einen hochwertigen Trennschleifer genommen und aus dem Geschäft getragen. Der dritte Täter wollte ebenfalls mit einer Kettensäge noch das Geschäft verlassen, war aber bereits bemerkt worden, sodass er die Kettensäge in einem Seitengang wieder abstellte und anschließend das Geschäft verließ. Ihr Pech: sie wurden durch Videoüberwachung aufgezeichnet, was letztendlich dazu führte, dass die Täter ermittelt werden konnten.

Weiter wurde ihnen vorgeworfen, im Januar 2017 zunächst Zigaretten in einem Getränkemarkt in Eystrup gestohlen zu haben. Während einer der Täter eine Verkäuferin in ein längeres Gespräch verwickelte, nutzte ein zweiter Täter die Gelegenheit, einen Karton mit neun Stangen Zigaretten aus dem Geschäft zu tragen und beiseite zu schaffen. Im Anschluss fuhren die drei Männer nach Hoya in einen Supermarkt und entwendeten dort zwei hochwertige Akkuschrauber.

Einer der Täter stellte die Geräte im Kassengang einer unbesetzten Kasse ab und ein zweiter Täter kam von außen an den Kassengang und nahm die Geräte entgegen und trug sie nach draußen.

Durch Videoaufzeichnungen überführt

Nach dieser Tat fuhren die drei Männer nach Achim. Dort wurden sie von der Polizei kontrolliert. Grund für die Kontrolle war eine Fahndung nach einem Raubüberfall in Langwedel, bei dem ein verdächtiges Fahrzeug, auf das die Beschreibung des Fahrzeuges der hier angeklagten Personen passte.

Hierbei haben die Beamten das Diebesgut aus Hoya und Eystrup gefunden. Auch bei der Tat in Hoya im Supermarkt wurden die Täter durch Videoaufzeichnungen überführt.

Bei der Gerichtsverhandlung wurden die Videoaufnahmen aus dem Baumarkt sowie aus dem Supermarkt vorgeführt. Die Täter konnten zweifelsfrei erkannt werden.

Angeklagte waren keine unbeschriebenen Blätter

Für die Tat im Getränkemarkt in Eystrup gab lediglich die Aufnahmen einer Überwachungskamera eines Parkplatzes. Sie hatte Personen aufgezeichnet, die jedoch nicht zu erkennen waren.

Während der Verhandlung versuchten die Verteidiger, die Rechtmäßigkeit der Videoaufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, da durch – ihrer Meinung nach – unberechtigte Videoaufnahmen die Grundrechte ihrer Mandanten verletzt worden wären.

Da alle drei Angeklagten keine unbeschriebenen Blätter waren, wurden sie vom Gericht zu Freiheitsstrafen verurteilt. Zwei Täter wurden zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden verurteilt, während der dritte Täter zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, da er mittlerweile 25 einschlägige Vorverurteilungen aufzuweisen hatte.

Die Einwände der Verteidiger, die Videoaufnahmen seien unrechtmäßig, ließ das Gericht nicht gelten.

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