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Jetzt Anträge für Dorferneuerung stellen

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Der Ausbau des Bäckerwegs (hier ein Foto von 2013) ist für einige Einwohner der Gemeinde Hilgermissen eine Herzensangelegenheit, für die sie viele Jahre beim Gemeinderat geworben haben. Nun wird die Maßnahme umgesetzt. - Foto: Michael Wendt
Der Ausbau des Bäckerwegs (hier ein Foto von 2013) ist für einige Einwohner der Gemeinde Hilgermissen eine Herzensangelegenheit, für die sie viele Jahre beim Gemeinderat geworben haben. Nun wird die Maßnahme umgesetzt. - Foto: Michael Wendt © -

Hilgermissen/Schweringen - Die Gemeinden Schweringen und Hilgermissen befinden sich im Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen – Schweringen bis 2020, Hilgermissen bis 2023. In einer Pressemitteilung informiert Bauamtsmitarbeiterin Antje Grünhagen über das Programm und weist darauf hin, dass Anträge auf Fördergelder bis zum 15. September eingereicht sein müssen.

Ziel des Förderprogramms ist es, die Eigenarten eines Dorfs zu erhalten, vor allem das Ortsbild und den dörflichen Charakter. Es soll durch öffentliche und private Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erreicht werden.

Während Schweringen schon seit acht Jahren verschiedene öffentliche Projekte mit Zuschüssen aus dem Dorferneuerungsprogramm umsetzen konnte, läuft in Hilgermissen derzeit die erste öffentliche Maßnahme an, für die eine Förderung bewilligt wurde: der Ausbau des Bäckerwegs neben dem Seniorenheim in Eitzendorf. Der Weg erhält eine neue Pflasterung und wird etwas verbreitert. Die Maßnahme kostet voraussichtlich rund 63 000 Euro, wovon die Gemeinde als Bauherrin 63 Prozent vom Land erstattet bekommt. Der Ausbau soll bis Ende September abgeschlossen sein.

Zudem läuft derzeit ein Förderantrag für die Umgestaltung der Wecholder Ortsmitte.

Für 2018 können in den Gemeinden Schweringen und Hilgermissen auch wieder private Förderanträge gestellt werden. Sie müssen dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Sulingen bis zum 15. September vorliegen, um bei der Mittelvergabe für das kommende Jahr berücksichtigt werden zu können.

Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter, die Umnutzung solcher Anlagen zu Wohn-, Arbeits- oder Freizeitzwecken sowie die Anpassung dieser Gebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Sanierung von Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen sowie die Befestigung von Hofflächen und die Restaurierung von Zäunen und Einfriedungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Förderantrag kann im Rathaus Hoya (Schlossplatz 2) abgegeben werden. Von dort aus wird er an die Bewilligungsstelle, das ArL, weitergeleitet.

Hilfe bei der Antragstellung

Bei der Antragstellung ist Antje Grünhagen auf Wunsch behilflich. Sie ist erreichbar unter Telefon 04251/81566 und per E-Mail an a.gruenhagen@hoya-weser.de. Wer Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigt, wird gebeten, sich bis Freitag, 25. August, bei ihr zu melden.

Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke gibt es im Internet und direkt im Rathaus in Hoya.

www.grafschaft-hoya.de/ dorfentwicklung

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