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Jobcenter fördert die Anschaffung von Laptop und Co. im coronabedingten Distanzunterricht

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Eine Kinderhand hält auf dem Schreibtisch ein Tablet in Leseposition.
Die Anschaffung von Tablets und Laptops wird jetzt vom Bund gefördert. © dpa

Für die Anschaffung digitaler Endgeräte einschließlich erforderlichem Zubehör für Schüler kann auf Antrag beim Jobcenter ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 350 Euro gewährt werden.

Landkreis - Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten ist in Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts unerlässlich. Bund und Länder haben für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ein Sofortausstattungsprogramm zur Ausstattung auf den Weg gebracht. Hierfür standen in Niedersachsen über 50 Millionen Euro zur Verfügung, die von den Schulträgern vollständig abgerufen wurden.

Als Ergänzung initiiert der Bund nun eine weitere Unterstützung: Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, können von ihrem Jobcenter einen Zuschuss für die Beschaffung von IT-Endgeräten (Tablet, PC, Laptop, Drucker) und Zubehör erhalten. Voraussetzung ist, dass ein „unabweisbarer Bedarf“ vorliegt, die Geräte also nicht von den Schulen, Fördervereinen oder Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Die Gewährung eines Zuschusses ist zudem beschränkt auf die pandemiebedingte Ausnahmesituation.

Anspruch haben Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und bislang nicht über entsprechende Geräte im Haushalt verfügen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Sofern eine Leihgabe oder anderweitige Beschaffung nicht möglich ist, kann ein Antrag beim Jobcenter im Landkreis Nienburg gestellt werden. Die Schule kann dann die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit bestätigen. Der Formantrag mit der Bescheinigung für die Schule steht auf der Homepage (www.jobcenter-nienburg.de) zur Verfügung oder kann per E-Mail (jc-nienburg@jobcenter-ge.de) angefordert werden.

Für digitale Endgeräte einschließlich erforderlichem Zubehör kann im Regelfall ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 350 Euro gewährt werden. Nach der Anschaffung ist ein Kaufnachweis einzureichen, zum Beispiel der Kassenbeleg oder eine Rechnung.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Jobcenters unter Tel. 05021/907-1300 und -907-1100 zur Verfügung.

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