„Kann er das doch gewesen sein?“
Nienburg - Von Wiebke Bruns. Nach einem Beitrag in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen xy“ über den ungeklärten Mord an dem Angler Wilhelm Rettberg im Jahr 1984 in Nienburg hatte sich eine Zeugin aus Steimbke gemeldet. Sie gab den entscheidenden Hinweis, der zur Mordanklage gegen einen 55-Jährigen führte. Am elften Verhandlungstag in dem Prozess am Landgericht Verden wurde sie jetzt als Zeugin gehört.
Bevor sie in den Saal gerufen wurde, schauten sich alle Verfahrensbeteiligten den Fernsehbeitrag gemeinsam an. Der wegen eines anderen Mordes seit 30 Jahren in Haft sitzende Angeklagte lehnte genervt ab: „Ich habe es auf dem Computer gesehen. Soll ich es nochmal gucken?“
Als die Frau am Zeugentisch Platz nimmt, schaut sie interessiert rüber zum Angeklagten. Dieser erwidert regungslos den Blick. Beide kennen sich seit Jahrzehnten. 1984 sei zunächst ein Cousin des Angeklagten Mieter bei ihr und ihrem späteren Mann gewesen, dann sei auch der Angeklagte dort eingezogen, erklärte die Frau.
Berichten konnte sie nur, was der Cousin damals erzählt habe. Demnach soll der Angeklagte dem Cousin bereits am Morgen nach der nächtlichen Tat, um knapp 7 Uhr, von dem Mord erzählt haben. Mehr im Sinne von „hast du schon gehört?“ „Da war das noch gar nicht bekannt“, so die Zeugin.
Der Angeklagte soll dem Cousin aber auch gesagt haben: „Der Angler hat genervt, weil wir laut waren.“ Das sei nicht weiter erklärt worden. Eine weitere Beobachtung: Der Angeklagte habe nach dieser Nacht seine Schuhe verschwinden lassen.
Der Cousin habe damals nicht zur Polizei gehen wollen, weil sein Vater kurz zuvor nach Kanada ausgewandert sei und er diesem folgen wollte. Dies sei aber aus „irgendwelchen Gründen“ nur innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters möglich gewesen. Aus Angst, dass er nach seiner Aussage nicht ausreisen kann, habe der Cousin geschwiegen. So soll er es der Zeugin erklärt haben.
Sie habe dem Angeklagten den Mord nicht zugetraut. Erst als er fünf Jahre später wegen eines anderen Mordes verurteilt worden ist, habe sie dies nachdenklich gestimmt. „Kann er das doch gewesen sein?“, hätten sie und ihr Mann sich damals gefragt. Unternommen habe sie nichts. „Ich wusste, er sitzt lebenslänglich“, so die Erklärung der Frau.
Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk merkte an, dass sich aus den alten Akten ergebe, dass in der Nähe des Tatortes – eine Wiese am Weserufer im Bereich Kriegerdenkmal – in der Tatnacht ein Auto gesehen worden sei, das auf den Cousin zugelassen gewesen sei.
Verstorben ist mittlerweile der Mann der Zeugin. Sie konnte nicht sicher sagen, ob bei dem damaligen Gespräch die Verlobte des Cousins dabei war. Beide leben heute in Kanada und wurden mit Hilfe des Landeskriminalamts über Interpol für Ende September als Zeugen geladen.
Jedoch hat die 52 Jahre alte Frau bereits mitgeteilt, dass sie nicht anreisen wird, weil sie ihre 15-jährige Tochter nicht allein lassen könne. Von dem 56 Jahre alten Cousin gibt es noch keine Rückmeldung, wie Richter Stronczyk berichtete. Uneinig sind sich die Verfahrensbeteiligten darüber, ob die in Kanada gemachten Aussagen ansonsten verlesen werden können.