Das waren die Hauptargumente für den Freispruch, den Verteidiger Mathias Huse vorgestern gefordert hatte. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Verurteilung wegen Mordes und, wie im ersten Prozess, die Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt.
Weil diese schon in dem Auricher Urteil angeordnet worden war, genauso wie die Unterbringung im Maßregelvollzug (MRVZ), kam der 51-Jährige am Freitag trotz Freispruchs nicht auf freien Fuß. Er wird in den Maßregelvollzug überstellt, aber nicht in Bad Rehburg untergebracht.
Für die seit 15. April 2016 „erlittene Untersuchungshaft“ werde er entschädigt. Laut einem Gerichtssprecher liegt der Tagessatz bei 25 Euro.