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Klosterwald-Prozess: Gericht spricht Angeklagten frei

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Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Mathias Huse und Torben Werk bei der Urteilsverkündung.
Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Mathias Huse und Torben Werk bei der Urteilsverkündung. © Wiebke Bruns

Verden - von Wiebke Bruns. Freigesprochen wurde am Freitag am Landgericht Verden der Angeklagte im Klosterwald-Mordprozess.

In einem ersten Prozess im Jahr 2017 war der 51 Jahre alte Angeklagte von einer anderen Kammer wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren verurteilt worden. Vater und Schwester der getöteten Judith Thijsen legten Revision ein. Sie wollten eine Verurteilung wegen Mordes. Stattdessen der Freispruch. Vielleicht für sie ein kleiner Trost: der Angeklagte kommt dennoch nicht auf freien Fuß.

"Unfassbar schwer nachvollziehbares Urteil" für die Angehörigen von Judith Thijsen

„Für die Angehörigen muss es ein unfassbar schwer nachvollziehbares Urteil sein“, hieß es der einstündigen Urteilsbegründung. Anwesend war auch die Mutter des Opfers als dritte Nebenklägerin. „Glauben Sie nicht, dass uns das nicht nahe geht“, wandte sich der Vorsitzende Richter Lars Engelke, direkt an die Angehörigen. „Aber wenn vernünftige Zweifel bleiben, so sieht es unser Rechtsstaat vor, ist ein Angeklagter freizusprechen.“

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil komplett aufgehoben. Somit hatte eine komplett neue Beweisaufnahme zu erfolgen und damit eine neue Würdigung der Beweise. Und die war in zwei wesentlichen Punkten anders.

Beschreibungen passten nicht zum Angeklagten

Zwei Zeuginnen wollen Judith Thijsen am 12. September 2015, dem Tag ihres Verschwindens in Begleitung eines jungen Mannes gesehen habe. Die Beschreibungen passten nicht zum Angeklagten. Davon war eine Zeugenbegegnung im Loccumer Klosterwald, wo acht Tage später die Leiche vom eigenen Vater gefunden worden war. Im ersten Prozess hatte man der Zeugin keinen Glauben geschenkt. Die Richter im zweiten Prozess waren „überzeugt“, dass die Zeugin die 23-Jährige in Begleitung eines jungen Mannes und nicht mit dem Angeklagten gesehen hat.

Auf den 51-Jährigen gekommen war die Polizei über seine DNA-Spur auf einem Stück Kaugummipapier am Tatort. Diese DNA war vollständig, stammt ohne Zweifel von dem mehrfach vorbestraften und bereits vom Landgericht Aurich als besonders gefährlich eingestuften Angeklagten. Sicherungsverwahrung war dort angeordnet worden, aber auch die Unterbringung im Maßregelvollzug. Deshalb befand er sich in Bad Rehburg, wo unweit der Einrichtung das Opfer wohnte.

DNA: Nur teilweise Übereinstimmung

Unter den Fingernägeln der Getöteten wurde ebenfalls DNA gefunden, die aber nur teilweise mit der des Angeklagten übereinstimmte. „Das ist nicht mal ein schwaches Indiz. Das ist gar keins“, hieß es zu dieser Teil-DNA in der gestrigen Urteilsbegründung.

Das waren die Hauptargumente für den Freispruch, den Verteidiger Mathias Huse vorgestern gefordert hatte. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Verurteilung wegen Mordes und, wie im ersten Prozess, die Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt.

Angeklagter wird in den Maßregelvollzug überstellt

Weil diese schon in dem Auricher Urteil angeordnet worden war, genauso wie die Unterbringung im Maßregelvollzug (MRVZ), kam der 51-Jährige  am Freitag trotz Freispruchs nicht auf freien Fuß. Er wird in den Maßregelvollzug überstellt, aber nicht in Bad Rehburg untergebracht.

Für die seit 15. April 2016 „erlittene Untersuchungshaft“ werde er entschädigt. Laut einem Gerichtssprecher liegt der Tagessatz bei 25 Euro.

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