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Klosterwaldprozess: Kammer zweifelt an Schuld

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Loccum - Stehen vier Jahre nach dem Tod der 23-jährigen Judith Thijsen die Zeichen in dem Verdener Landgerichtsprozess mehr auf Freispruch als auf Mord? Die 8. Große Strafkammer ist der Überzeugung, dass die 23-Jährige in dem von der Staatsanwaltschaft benannten Tatzeitraum in Begleitung eines Mannes im Loccumer Klosterwald gesehen worden war. Dabei habe es sich aber nicht um den 51 Jahre alten Angeklagten gehandelt.

Für den gestrigen Verhandlungstag war kein großes Programm geplant. Die Kammer verkündete einige Beschlüsse zu Beweisanträgen, aber ein Beschluss hatte es in sich. Es ging nochmals um die bereits erfolgte Aussage einer heute 80 Jahre alten Zeugin, die nach eigener Aussage am Nachmittag des 12. September 2015 im Klosterwald mit dem Fahrrad unterwegs gewesen war. Die Zeugin will damals hinter einer Frau und einem Mann geradelt seien. Das „Paar“ sei auf ihr Klingeln zur Seite gegangen. Weil die junge Frau ihr hinterher geschimpft habe, will sich die Radfahrerin umgedreht und direkt in das Gesicht der Frau gesehen haben. 

Sie sei überzeugt, dass es sich dabei um die in den Folgetagen als vermisst gemeldete Judith Thjisen gehandelt habe. In dem ersten Prozess hatte die Zeugin ausgesagt, den Mann „nur aus dem Blickwinkel“ gesehen zu haben. Bei der Polizei hatte sie diesen als etwa 20 Jahre alt, etwa einen halben Kopf größer als seine Begleiterin, helle Haare, helle Haut beschrieben. 

Die 1. Große Strafkammer hatte in einem ersten Prozess der Aussage keine Bedeutung beigemessen, weil man der „Überzeugung“ sei, dass die Radfahrerin nicht die 23-Jährige gesehen hat. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags verurteilt. Die nach einer erfolgreichen Revision nun zuständige 8. Große Strafkammer sieht das anders. Diese Kammer „hält die Angaben der Zeugin für glaubhaft“, so der Vorsitzende Richter Lars Engelke. 

"Das ist schlicht unmöglich"

Aus Sicht der Kammer sei es „erwiesen, dass dieser männliche Begleiter nicht der Angeklagte gewesen ist“. Selbst die Verteidiger wirkten von dieser klaren Positionierung der Kammer überrascht und was diese bedeutet, war sofort klar. Laut Anklageschrift wurde Judith Thijsen am Tag ihres Verschwindens in der Zeit von zirka 14.40 Uhr bis 17 Uhr ermordet. Wie es gestern hieß, soll die Begegnung mit der Zeugin im Wald gegen 16 Uhr gewesen sein. 

Laut den Unterlagen des Maßregelvollzugszentrum Bad Rehburg, wo der Angeklagte damals untergebracht war, soll er nach seiner Rückkehr von einem unbegleiteten Freigang dort um 17 Uhr seine Tabletten bekommen haben. Es bliebe ein Zeitfenster von einer Stunde. „In der Zeit soll unser Mandant Judith kennengelernt, sexuelle Handlungen vorgenommen, sie umgebracht, ausgezogen, fein säuberlich mit Ästen verdeckt haben und dann in das Maßregelvollzugszentrum zurückgekehrt sein. Das ist schlicht unmöglich“, so Verteidiger Mathias Huse. 

Die Beweisaufnahme wird am 18. September fortgesetzt und es wurden mittlerweile fünf weitere Verhandlungstage bis zum 22. November festgelegt. Der für Mittwoch geplante Sitzungstag findet nicht statt.

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