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Freispruch im Erdlochprozess

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Landgericht Verden
Nach acht Verhandlungstagen war der Erdlochprozess vor dem Verdener Landgericht beendet. © dpa

Verden - von Wiebke Bruns. Freigesprochen vom Vorwurf der Geiselnahme und Körperverletzung hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Verden am Dienstag einen 37 Jahre alten Angeklagten aus Polen.

Diesem war vorgeworfen worden, am 1. August 2016 einen in Asendorf wohnhaften Landsmann entführt und in einen Wald nach Duddenhausen verschleppt zu haben. Dort habe das 32 Jahre alte Opfer ein Loch ausheben und sich hineinsetzen müssen. Bis zum Hals will der Mann dann zugeschüttet und mit Tritten in den Nacken traktiert worden seine. An diesen Schilderungen bestehen jedoch Zweifel.

Vor dem achten Verhandlungstag am Dienstag hatte die Kammer eine Zwischenberatung durchgeführt. Angemessen in diesem außergewöhnlichen Fall, den Staatsanwältin Silvia Lühning mit einem Fernsehkrimi verglich. „Es klingt wie sonntags erstes Programm“, so die Juristin.

Ergebnis der Zwischenberatung war, dass der Angeklagte „freizusprechen seien könnte“, wie es der Vorsitzende Richter Daniel Hauschildt zu diesem Zeitpunkt noch vorsichtig formulierte. Es gebe objektive Indizien, wie die Verletzungen beim Opfer, das Erdloch mit Klebebandresten und einiges spreche dafür, dass der in Polen lebende Angeklagte am Tattag vor Ort war. Doch die Aussagen des Opfers seien widersprüchlich. Ebenso die teils fragwürdigen Aussagen einiger Zeugen.

Als Tatmotiv stand der Diebstahl eines fünf- bis sechsstelligen Geldbetrages bei dem Angeklagten in Polen im Raum. Ob Euro oder Zloty, nicht mal das war klar. Der Angeklagte hat in dem Prozess geschwiegen. Des Diebstahls verdächtigt wurde ein Onkel des Angeklagten, der mit dem Opfer in Asendorf auf dem selben Hof lebte. In seinem Zwischenfazit stellt der Vorsitzende die Frage in den Raum, ob alles vielleicht eine „große Verschwörung war“. Eine, die sich gegen den Angeklagten richtete. Erwähnung fand dabei nochmals der Onkel.

Am Ende dieses achten Verhandlungstages plädierten Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend auf Freispruch. Die Staatsanwältin zeigte noch einmal die Probleme in der Beweisführung und die Widersprüche auf, dennoch geht sie nicht davon aus, dass alles frei erfunden war. „Ich gehe davon aus, dass das Opfer irgendwie drangsaliert worden ist“, sagte Lühning. „Aber ich kann nicht nachweisen, dass der Angeklagte der Täter gewesen ist.“

Verteidiger Prof. Dr. Michael Nagel schloss sich dem im Ergebnis an. „Ein solches Loch kann nicht barfuß mit gefesselten Beinen innerhalb einer Stunde gegraben werden können.“ Zu klein sei es dafür, „dass sich das Opfer hätte hineinsetzen und bis Hals zugeschüttet werden können.“ „Es ist plausibel, dass mein Mandant nicht getan hat, was ihm vorgeworfen wird“, so der Strafverteidiger. „Was tatsächlich in Polen passiert ist, müssen wir nicht mehr aufklären“, so Nagel.

Der Angeklagte ist dem Grunde nach zu entschädigen, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Haftbefehl war im Januar 2017 außer Vollzug gesetzt worden. 25 000 Euro Kaution hatte der 37-Jährige hinterlegt, der immer zuverlässig aus Polen zu den Verhandlungen gekommen war.

Abschließend merkte der Vorsitzende an: „Man mag das Urteil auf den ersten Blick als unbefriedigend empfinden, aber es ist ein Erfolg für den Rechtsstaat, uns nicht irgendwen zu greifen und als Sündenbock hinzuhängen. Dann ist er im Zweifel freizusprechen.“

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